Dieselverbot wegen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts? Fahrer kreditfinanzierter Dieselfahrzeuge aufgepasst!

Darlehensrecht
01.03.2018 39 Mal gelesen
Autokredti widerrufen und Dieselfahrzeug an Hersteller zurück!

Dieselverbot wegen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts? Fahrer kreditfinanzierter Dieselfahrzeuge aufgepasst: Darlehenswiderruf und Fahrzeugrückgabe ohne Nutzungsentschädigung wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung ("Widerrufsjoker") häufig möglich!

Gute Nachricht für Besitzer kreditfinanzierter Diesel-Fahrzeugs: Falls der (Auto-)Bank formale Fehler nachgewiesen werden können, ist es möglich, auch noch Jahre nach der Unterschrift einen Kreditvertrag zu widerrufen. So hat es der Bundesgerichtshof grundsätzlich, wie auch jüngst das LG Ellwangen (Az. 4 O 232/17) entschieden. Hintergrund, Die Widerrufinformationen der Autobanken sind häufig widersprüchlich oder verwirrend. Was Immobilienbesitzern in den vergangenen Jahren zu neuen Verträgen mit niedrigeren Zinsen verhalf, bringt Autobesitzer nun in die Situation, sich elegant über den Widerrufsjoker von ihrem Diesel-Fahrzeug trennen zu können.

Die meisten Autobanken und Leasinggeber belehrten in ihren Verträgen nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht, namentlich über die Pflichtangaben in den Darlehensverträgen, was den Autokäufern häufig auch heute noch den Widerruf des Kreditvertrages und die Rückgabe des Fahrzeugs ermöglicht. Häufig ist dabei noch nicht einmal ein Wertersatz für die jahrelange Nutzung des Fahrzeugs geschuldet, letzteres bei Darlehensveträgen ab dem 13.06.2014. Gesetzlich geregelt ist, dass, wer seinen Autokreditvertrag erfolgreich widerruft, von der Bank die Anzahlung und die bereits getilgten Beträge erstattet bekommt, nur die Zinsen darf sie behalten. Darüber hinaus steht dem Autokäufer/Darlehensnehmer eine Nutzungsenschädigung i.H.v. grds. 5 % über Basiszinssatz auf erbrachte Zins- und Tilgungsleistungen zu.

MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, vertritt Autokäufer gegenüber Banken bundesweit in Darlehenswiderrufs- und sonstigen Bankrechtsstreitigkeiten.