BGH entscheidet erneut über Bearbeitungsentgelte:

ALBIS Capital AG & Co. KG i.L. (jetzt RvH AG & Co. KG i.L.) kündigt Fortsetzung der Gesellschaft an
12.09.201734 Mal gelesen
Auch gegenüber Unternehmen sind Bearbeitungsentgelte unzulässig!

"Nachdem die schriftliche Entscheidung des BGH zur Unzulässigkeit von Bearbeitungsentgelten bei Unternehmerdarlehen vorliegt, steht nunmehr "schwarz auf weiß" fest, dass Banken und Sparkassen sich einen angeblich bestehenden besonderen Prüfungsaufwand im Zusammenhang mit der Darlehensvergabe nicht gesondert vergüten lassen dürfen", so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. 

"Dieses Urteil ist von hoher praktischer Bedeutung und ermöglicht es nunmehr auch Unternehmen sowie Freiberuflern und Selbstständigen aus allen Branchen, z.B. aus der Baubranche oder Speditionen, Bearbeitungsentgelte von Kreditinstituten zurück zu fordern. Besonders erfreulich ist, dass der BGH seine Rechtsprechung nunmehr auch vollständig auf Unternehmer übertragen hat und somit die rechtliche Beurteilung dieser Frage der Kanzlei Dr. Greger & Collegen bestätigt wurde", so Rechtsanwalt Dr. Greger weiter.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen führt bereits mit identischer - und nunmehr vollständig durch den BGH bestätigter - Begründung Klageverfahren gegen verschiedene Kreditinstitute und fordert diese zur Rückzahlung von Bearbeitungsentgelten auf. "Aktuell können alle ab dem Zeitraum von 2014 bis dato von Unternehmen in Darlehensverträgen geleisteten Bearbeitungsentgelte zurückgefordert werden. Es empfiehlt sich deshalb die berechtigte Forderung noch bis zum Ende des Jahres zu stellen", so Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Stephan Greger.