BGH entscheidet erneut über Bearbeitungsentgelte

ALBIS Capital AG & Co. KG i.L. (jetzt RvH AG & Co. KG i.L.) kündigt Fortsetzung der Gesellschaft an
05.07.201746 Mal gelesen
Auch gegenüber Unternehmen sind Bearbeitungsentgelte unzulässig – Rückforderungsansprüche jetzt durchsetzen!

"Mit Spannung erwartet wurde die aktuelle Entscheidung des BGH zur Frage der Unzulässigkeit von Bearbeitungsentgelten in Darlehensverträgen gegenüber einem Unternehmer. Nachdem bereits 2014 die Unzulässigkeit gegenüber Verbrauchern festgestellt wurde, hat der BGH mit zwei Entscheidungen vom 04.07.2017 auch die Unwirksamkeit gegenüber Unternehmen festgestellt", so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger.

"Mit deutlichen Worten hat der BGH ausgeführt, dass die von den Banken für deren Bearbeitungsaufwand im Zusammenhang mit der Darlehensvergabe erhobenen Entgelte jeglicher rechtlicher Grundlage entbehren und insbesondere nicht auf einen wie auch immer gearteten Handelsbrauch gegenüber Unternehmern gestützt werden können. Auch Unternehmer werden durch ein Bearbeitungsentgelt unangemessen benachteiligt", so Rechtsanwalt Dr. Greger weiter.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen führt bereits mit identischer - und nunmehr durch den BGH bestätigten - Begründung Klageverfahren gegen Banken und fordert diese zur Rückzahlung von Bearbeitungsentgelten auf. "Aktuell können alle ab dem Zeitraum von 2014 bis dato von Unternehmen in Darlehensverträgen geleisteten Bearbeitungsentgelte zurückgefordert werden", so Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Stephan Greger.