Sperrung eines ebay-accounts

Darlehensrecht
23.03.20061748 Mal gelesen
 

Unter bestimmten Voraussetzungen ist ebay zur Sperrung eines Accounts berechtigt. Dies ist unter anderem der Fall, wenn der Nutzer gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen oder geltendes Recht verstößt, falsche Angaben gemacht hat oder wiederholt negative Bewertungen erhält. Solche Sperrklauseln sind grundsätzlich im Interesse der anderen Teilnehmer, denn hierdurch wird der Missbrauch des Markts eingeschränkt und die Seriosität und Verlässlichkeit gewahrt. Die Kündigung eines sogenannten Dauerschuldverhältnisses wie einer ungegrenzten Mitgliedschaft setzt aber voraus, dass vor Ausspruch der Kündigung der Gekündigte eine Abmahnung erhalten hat oder ihm eine Frist gesetzt wurde, den Mangel zu beseitigen.

 

In diesem Zusammenhang ist es ebenfalls möglich, das Account eines dritten Teilnehmers zu sperren, wenn dieses lediglich dazu dient, dass ein bereits gesperrtes Mitglied hierüber weiterhin seinen Handel betreibt. Auch wenn der Dritte über dieses Account nicht selbst Handel treibt, stellt bereits das zur Verfügung stellen des Accounts an das gesperrte Mitglied eine Manipulation und einen Missbrauch des Marktes dar. Dient das Account also lediglich dazu, die Geschäfte des gesperrten Teilnehmers weiter zu betreiben, ist ebay zu einer Sperrung aus wichtigem Grund berechtigt. Das Aktionshaus muss in diesem Fall davon ausgehen, dass das Verhalten des gesperrten Teilnehmers, das ursprünglich den Ausschluss verursacht hat, weitergeführt wird. Ebay hat ein berechtigtes Interesse daran, dass wirksame Sperrungen nicht auf diesem Wege umgangen werden können, da diese Sanktion sonst wirkungslos werden würde.

 

Die Umgehung einer Sperrung stellt einen so schwerwiegenden Verstoß gegen die Vertrauensgrundlage dar, dass eine vorherige Abmahnung in diesem Fall nicht erforderlich ist.