Das Thema Bearbeitungsgebühren, Gebühren aus den Jahren 2012 und später können noch zurückverlangt werden

Darlehensrecht
24.02.2015180 Mal gelesen
Es scheint als hätte das Thema Kredit - Bearbeitungsgebühren bei Darlehensverträgen zum Jahreswechsel 2014/ 2015 seinen Höhepunkt erreicht und sei nunmehr in der Abwicklung oder auch bereits ad acta gelegt. Dies trifft für viele Bankkunden nicht zu, die in den Jahren 2012 oder später Darlehensverträge abgeschlossen haben.

Dort finden sich, wenn auch nicht mehr so häufig wie vor 2012, immer noch in vielen Fällen, so zum Beispiel in den Verträgen einer spanischen Bank, die das Filialnetz in Deutschland einer schwedischen Bank übernommen hat, noch empfindliche Bearbeitungsgebühren bis zu 3 % der aufgenommenen Kreditsumme. Diese Gebühren können auch heute noch von den Banken zurückverlangt werden.

Sollte die jeweilige Bank auf das Rückerstattungsverlangen nicht die Bearbeitungsgebühr zuzüglich der vertraglich vereinbarten Zinsen, die seit der Vorenthaltung der Bearbeitungsgebühr als Teil der Kreditsumme von den Darlehensnehmer an die Bank gezahlt wurden, zurückerstatten, ist der Gang zum Anwalt in jedem Fall lohnend.