Psychische Erkrankung führt zur Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht
12.02.2018195 Mal gelesen
Nach der Statistik wird jeder Dritte im Laufe seines Berufslebens, noch vor Erreichen des 60. Lebensjahres berufsunfähig.

Posttraumatische Belastungsstörung bei Soldaten

Nach der Statistik wird jeder Dritte im Laufe seines Berufslebens, noch vor Erreichen des 60. Lebensjahres berufsunfähig. Standen früher allein körperliche Gebrechen als Grund für die Berufsunfähigkeit im Vordergrund, steigt die Zahl Derjenigen, die infolge einer psychischen Erkrankung ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Eine besonders gefährdete Gruppe stellen hier die Soldaten dar. Neben den rund 5.000 körperlich verletzten Soldaten im Auslandseinsatz, stehen die häufigen psychischen Erkrankungen. Nicht selten erleiden Soldaten eine posttraumatische Belastungsstörung infolge eines traumatischen Erlebnisses. Daneben sind psychische Erkrankungen wie Depression und Burn-Out keine Seltenheit.

Wan liegt Berufsunfähigkeit vor?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung regelt sich nach dem Versicherungsvertragsgesetz. Wann die Berufsunfähigkeit vorliegt, ist in § 172 VVG geregelt. Danach ist berufsunfähig, wer infolge Krankheit oder Körperverletzung seinen Beruf wenigstens für die Dauer von sechs Monaten zu mindestens der Hälfte nicht mehr ausüben kann. Ist ein Mensch danach berufsunfähig, zahlt die Versicherung eine vereinbarte Rente und stellt den Versicherten von der Zahlung weiterer Mitgliedsbeiträge frei. Die Zahlung erfolgt dabei solange, bis die Erkrankung soweit abgeklungen ist, dass der Betreffende seinen Beruf wieder ausüben kann oder Der Betreffende einen vergleichbaren Beruf ausübt. Dies gilt für Soldaten ebenfalls. Gleich ob Sie den Beruf des Soldaten weiter ausüben oder bereits in das zivile Leben zurückgekehrt sind.

Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt jedoch nicht in jedem Fall. Tatsächlich zahlen die Versicherungen, bei Vorliegen der Berufsunfähigkeit, in gut einem Drittel nicht die vereinbarte Leistung. Die angeführten Gründe gestalten sich dabei vielfältig. Insbesondere bei psychischen Erkrankungen, stellen sich die Versicherung gern auf den Standpunkt das schon gar keine Erkrankung vorliegt, oder diese jedenfalls nicht zu einer vertragsgemäßen Berufsunfähigkeit führt. Tatsächlich bestehen bei psychischen Erkrankungen einige Schwierigkeiten. Zunächst ist hier die schwere Diagnostizierbarkeit von psychischen Erkrankungen zu nennen. Diese Krankheitsbilder lassen sich meist nur durch eine langfristige Diagnose sicher feststellen. Weitere Schwierigkeiten bestehen darin, den Nachweis zu erbringen, dass der Betreffende seinen Beruf, infolge der Erkrankung, tatsächlich nicht mehr ausüben kann. Reines Unwohlsein am Arbeitsplatz reicht in der Regel nicht.

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