Private Bauprojekte und ihre Risiken | Das sollten Sie wissen!

Private Bauprojekte und ihre Risiken - Rechtsanwalt für Baurecht in Bremen erklärt
11.07.202256 Mal gelesen
Ratgeber: Was ist beim Bauen eines Hauses und bei der Bauplanung zu beachten? Erfahren Sie die 5 Fallen beim Haus bauen und planen und wie Sie sich schützen!

Ratgeber: So vermeiden Sie die größten Risiken beim Hausbau!

Nur wenige Branchen sind mit so vielen Risiken verbunden wie das Baugewerbe. Einer der Gründe dafür ist, dass jedes Bauprojekt einzigartig ist und oft mehrere separate Unternehmen an einem Projekt beteiligt sind. Die Berücksichtigung möglicher Risiken ist eine große Herausforderung für private Bauprojekte, daher ist es entscheidend, diese Risiken zu identifizieren und ein effektives Risikomanagement zu betreiben. Doch was genau ist bei der Planung und dem Bau eines Hauses zu beachten?

Lesen Sie hier mehr über allgemeine Risiken im Baurecht:

Leistungsstörungen & Bauvertrag | Rechtsanwalt Baurecht erklärt
 
 

Keine ungeprüften Bauverträge unterzeichnen und ungesicherte Anzahlungen leisten

Wenn Ihnen ein Notar einen Vertragsentwurf für den Bau Ihres Hauses überreicht, sollten Sie diesen nicht ungeprüft annehmen. Nicht selten enthalten solche Entwürfe verbraucherschädigende Klauseln. Auch wenn Ihnen aufgrund einer großen Menge an Kaufinteressenten zu schnellem Handeln geraten wird, sollten Sie keinesfalls einen Vertrag ohne eine sachkundige und rechtliche Prüfung abschließen. Für diese haben Sie grundsätzlich ausreichend Zeit, da der Notar Ihnen den Vertragsentwurf innerhalb von zwei Wochen vor der Beurkundung zusenden muss. 

Zudem wird von ungesicherten Vorschüssen abgeraten. Sie sollten bereits vor Fälligkeit der ersten Rate sicherstellen, dass im Grundbuch die Eintragung einer Auflassungsvormerkung zugunsten  des Erwerbers erfolgte. Der Ratenzahlungsplan sollte im Übrigen der Bauträger- und Maklerverordnung entsprechen. Ebenso wichtig ist, dass Sie die Immobilie bereits vor dem Eigentumsübergang zur Sicherung der Finanzierung mit Grundschulden belasten. Nicht selten sind Grundschulden in das Grundbuch eingetragen. 

 

Risiken bei unzureichender Leistungsbeschreibung 

Stellen Sie sicher, dass Sie die Leistungen im Rahmen des Hausbaus richtig beschreiben. Hierin sind häufig Fehler zu finden, z. B. ist die Leistung nicht oder nicht ausreichend beschrieben. Zudem sind viele Zusatzleistungen oft nicht im Kaufpreis enthalten, sodass der endgültig angenommene Festpreis vom tatsächlichen Festpreis abweicht. 

Es ist nicht ungewöhnlich, dass sich Bauträger einseitige Leistungsbestimmungsrechte einräumen lassen, die es ihnen ermöglichen, den Leistungsumfang fast nach Belieben zu ändern. Es wird dringend davon abgeraten, solche einseitigen Rechte zu akzeptieren. Bei Wohnungen ist besonders auf die Klausel zu achten, in der sich der Bauherr vorbehält, die Teilung oder Änderung nachträglich bekanntzugeben. Diese sollten Sie als Käufer ebenfalls nicht akzeptieren. 

 

Verzögerungen sind mit Vertragsstrafen abzusichern und Sicherheitsleistungen zu vereinbaren

Beim Hausbau sind Bauzeit, Baubeginn und Fertigstellungstermin bedeutungsvolle vertragliche Randbedingungen. Sie sollten daher im Vertrag festgehalten werden, im besten Fall inklusive Vertragsstrafe. Fehlen diese, laufen Sie Gefahr, dass Ihre Planung nicht aufgeht und Sie zum Beispiel vor Einzugsmöglichkeit in die neue Immobilie Ihre alte Wohnung kündigen. 

Die Sicherheitsleistungen sind ebenfalls im Vertrag zu vereinbaren. Leistet der Bauträger keine Sicherheitsleistung in Form einer Bankbürgschaft, kann der Käufer von der ersten Anzahlung 5% des gesamten Auftragswertes im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches einbehalten. Fehlt dies im Vertrag, so kann es zu Schwierigkeiten kommen, wenn der Verbraucher einen Abzug vornimmt.

Auch eine Vorsorge für die Bauträgerpleite ist empfehlenswert, denn bei Insolvenz eines Bauträgers können Gewährleistungsansprüche nicht mehr durchgesetzt werden und somit wertlos werden. Eine Gewährleistungsvereinbarung für spätere Mängelansprüche erscheint hier sinnvoll. 

 

Brauchen Sie Hilfe bei Ihrem privaten Bauvorhaben?

Bei weiteren Fragen steht Ihnen unsere Kanzlei unter 04202/638370 gerne zur Verfügung. Sie können uns auch per E-Mail unter folgender E-Mail-Adresse benachrichtigen: info@rechtsanwaltkaufmann.de 

 

Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken. Sie ersetzt keine individuelle Rechtsberatung!

 

Quellen