Sind Wärmeverbrauchsmesser wirklich nötig?

Bauverordnung Immobilien
15.06.20092978 Mal gelesen
FRAGE: In unserer Eigentumswohnanlage  wird der Wärmeverbrauch über Verdunstungsmesser ermittelt.  Nun möchten sich aber einige Eigentümer entgegen eines Mehrheitsbeschlusses Wärmezähler einbauen lassen. Dürfen in einer Eigentumswohnanlage überhaupt verschiedene Wärmeverbrauchsmessgeräte sein, also hier Verdunstungsmessgeräte und Wärmezähler (Abrechnung 70 % Verbrauch, 30 % Allgemeinkosten) oder greift hier eine Duldungspflicht der neuen Eigentümer?
 
ANTWORT: Grundsätzlich besteht eine gesetzliche Verpflichtung zum Einbau von Wärmeverbrauchsmessern (§ 4 HeizkV), selbst dann, wenn die Wohnungseigentümer einen entgegenstehenden Beschluss gefasst haben (§ 3 HeizkV). Jeder Wohnungseigentümer kann die Ausstattung mit Verbrauchsmessern im Rahmen der ordnungsmäßigen Verwaltung verlangen, es sei denn die Kosten dafür sind im Einzelfall unverhältnismäßig hoch (§ 11 HeizkV). Dann bleibt es bei der Abrechnung im Verhältnis der Miteigentumsanteile. Heizungsrohre sind als Hauptversorgungsleitungen gemeinschaftliches Eigentum. Ab ihrem Übergang in die Wohnungen stehen sie jedoch im. Ebenso die Fußbodenheizung. Die Heizkörper werden gemeinhin auch dem Sondereigentum zugeordnet, können durch Gemeinschaftsordnung aber als Gemeinschaftseigentum definiert werden. Grundsätzlich dürfen einzelne Wohnungseigentümer ohne vorherigen Erlaubnis-Beschluss keine baulichen Veränderungen am Gemeinschaftseigentum durchführen, also Maßnahmen, die über eine ordnungsmäßige Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahme hinaus gehen, es sei denn die anderen Wohnungseigentümer erleiden keinen unvermeidlichen Nachteil.