Gekündigter Architektenvertrag – wann beginnt die Gewährleistungsfrist

Bauverordnung Immobilien
19.05.2009 1890 Mal gelesen

Ein Architektenvertrag ist ein Werkvertrag. Auch bei einem Architektenvertrag ist Voraussetzung für den Beginn des Laufes der Gewährleistungsfrist der Zeitpunkt der Abnahme der Leistungen des Architekten. Eine Kündigung, so der BGH beendet nicht das Erfüllungsstadium des Architektenvertrages, IBR 2003, 190. Eine Kündigung des Auftraggebers enthält, so der BGH, auch nicht die Erklärung, dass er die bisherigen Leistungen als im Wesentlichen vertragsgerecht anerkennt. Mit dieser Entscheidung ist damit klargestellt worden, dass die Erfüllungspflicht aus dem Architektenvertrag erst mit der Abnahme der Leistung endet. Dies hat zur Folge, dass für einen gekündigten Architektenvertrag die Gewährleistungsfrist erst zu laufen beginnt, wenn die Leistung vom Auftraggeber abgenommen worden ist. Bei wie vielen gekündigten Architektenverträgen ist dies wohl der Fall?