Verteilung der Heizkosten

Bauverordnung Immobilien
15.05.20093240 Mal gelesen

FRAGE: Wir wohnen in einer Eigentumswohnanlage, in der die Wärmekosten zu 70% nach Verbrauch und zu 30% im Verhältnis der beheizten Wohn- und Nutzfläche der Sondereigentume zueinander umgelegt werden. Ich würde es begrüßen, wenn dieses Verhältnis z.B. auf 80 : 20 erhöht wird.  Ist das gesetzlich zulässig?

ANTWORT: Heizkosten können - auch nach der Gesetzesnovelle 2009 - maximal zu 70% nach dem erfassten Verbrauch verteilt werden. Die anderen 30% nach Wohn- oder Nutzfläche. Wegen der Vermischung von Wohnungen und Einzelhandelsgeschäften in Ihrem Fall, bietet es sich jedoch an, sog. Nutzergruppen zu bilden, um eine gerechte Lösung bei sehr unterschiedlichem Verbrauch zu finden und die Abrechnung nach den jeweiligen Nutzergruppen unterschiedlich zu gestalten.