Welche Vergabekriterien dürfen vom Auslober bzw. Ausschreibenden berücksichtigt werden?

Bauverordnung Immobilien
04.02.20092519 Mal gelesen
Die öffentlichen Ausschreibungen rücken immer mehr in den Vordergrund der Diskussion. Dabei ist nur insoweit auf Rechtsprechung zurückzugreifen, als es sich um Ausschreibungsvolumina handelt, die oberhalb der Schwellenwerte liegen.
 
In der VOB/A und der VOL/A finden sich die bekannten Vergabekriterien wie Eignung, Zuverlässigkeit und das Verfügen über ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel. Häufig kommt es jedoch auf zusätzliche Kriterien an wie z.B. auf die Zahl von Bauleitern, Vorarbeitern und Polieren, um nur ein Beispiel zu nennen. Manchmal bewegt den Ausschreibende auch der Gedanke, die genannten Kriterien unterschiedlich zu gewichten.
 
Das OLG Düsseldorf hat in seinem Beschluss vom 05.05.08, Verg 5/08 deutliche gemacht, dass der Ausschreibende nur diejenigen Unterkriterien und diejenigen Gewichtungsregelungen anwenden kann, die er zuvor bekannt gemacht hat.
 
Dementsprechend sollte vor der Veröffentlichung der geplanten Ausschreibung geprüft werden, welche Eignungskriterien man stellen will, damit man nicht wie im entschiedenen Fall wegen der fehlenden Veröffentlichung der Unterkriterien die Bewertung neu durchgeführt werden muss und somit wichtige Bauzeit verloren geht.
 
Dr. Grieger
Essen, 02.02.09