Blendwirkung durch Wellblechdach

Bauverordnung Immobilien
11.12.20081549 Mal gelesen

FRAGE:   Meine Nachbarin hat ihr Garagenflachdach mit einem Satteldach versehen und mit hellem Wellblech eindecken lassen. Bei Sonne werden wir jetzt stark geblendet. Sie weigert sich, Maßnahmen dagegen vorzunehmen, auch unter Hinweis, dass die Störung ja immer nur wenige Stunden am Tag andauert. Ich muss allerdings seitdem die Hauswand anschauen, um nicht geblendet zu werden. Was kann ich machen?

ANTWORT:   Grundsätzlich ist die Anbringung eines Wellblechdaches erlaubt, auch wenn es Sonnenlicht reflektiert. Erst wenn die Blendwirkung als wesentliche Beeinträchtigung eingestuft werden kann und nicht mehr ortsüblich ist, kommt ein Beseitigungsanspruch in Betracht (§§ 1004, 906 BGB). Die Nachbarin kann aber einwenden, dass ein Austausch des Daches für sie wirtschaftlich unzumutbar ist. Gegebenenfalls besteht dann ein Anspruch auf Zahlung eines Ausgleichs in Geld, falls die Beeinträchtigung über das zumutbare Maß hinausgeht. Dafür spricht aber nicht viel. Mein Vorschlag zur Güte: Das Wellblechdach wird beschichtet oder mit einer nicht reflektierenden Farbe bestrichen.