Das Forderungssicherungsgesetz tritt zum 1.1.2009 in Kraft. Es enthält eine Änderung in § 632 aBGB:" wegen unwesentlicher Mängel kann die Abschlagszahlung nicht verweigert werden.". Diese Neufassung des BGB führt dazu, dass in BGB-Verträgen Abschlagszahlungen wegen wesentlicher Mängel verweigert werden können. Dies hat zur Folge, dass die Regelungen der VOB/B zu Abschlagszahlungen gegen das gesetzliche Leitbild des BGB, §§ 305 ff BGB, verstoßen.
Im Ergebnis wird dies im neuen Jahr dazu führen, dass auch die Zahlung von Abschlagsrechnungen unter dem Damoklesschwert der Einrede wesentlicher Mängel stehen werden.
Essen, 05.12.08
Dr. W. Grieger