Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt – trotz Kreditkündigung durch Bank?

Bauverordnung Immobilien
15.04.2016218 Mal gelesen
BGH Entscheidet: Zitat Presseerklärung: Urteil vom 19. Januar 2016 – XI ZR 103/15

Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass § 497 Abs. 1 BGB (in der bis zum 10. Juni 2010 geltenden Fassung) eine spezielle Regelung zur Schadensberechnung bei notleidenden Krediten enthält, die vom Darlehensgeber infolge Zahlungsverzugs des Darlehensnehmers vorzeitig gekündigt worden sind. Die Vorschrift schließt die Geltendmachung einer als Ersatz des Erfüllungsinteresses verlangten Vorfälligkeitsentschädigung aus.

D. h., dass in vielen Fällen Kreditnehmer, die seitens Ihrer Bank einen Immobilienkredit, z.B. wegen Zahlungsverzuges, gekündigt bekommen haben und zudem eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zahlen mussten, gut beraten sind, zum versierten Anwalt zu gehen und ihren Fall prüfen zu lassen. Hier lassen sich oft fünfstellige Beträge nebst Zinsen für die Kreditnehmer zurückholen.