Hundehaare in der Waschmaschine

Bauverordnung Immobilien
17.10.20081799 Mal gelesen

FRAGE:

Wir wohnen in einem Haus mit Gemeinschaftswaschküche. Waschmaschine und Trockner werden dabei auch von Hundebesitzern genutzt mit dem Effekt, dass die Wäsche nach der Behandlung mit Hundehaaren behaftet ist. Ich habe eine Hundehaarallergie und habe darum die betreffenden Mitbewohner darum gebeten, nach jeder Wäsche einen Spülgang durchlaufen zu lassen. Das wird aber leider nicht gemacht. Was kann ich also tun?

ANTWORT:

Das ist ein Fall für die Hausordnung. Sofern Sie Eigentümer der Wohnung sind, können Sie einen Antrag auf Erweiterung einer bestehenden Hausordnung stellen oder eine neue entwerfen, worüber dann mit Stimmenmehrheit in der Eigentümerversammlung beschlossen wird (§ 21 Absatz 5 Nr. 1 WEG). Als Mieter können Sie nur Ihren Vermieter darum bitten.