LBS Baden-Württemberg und Kündigung Bausparvertrag: Kann ein Bausparer sich wehren?

LBS Baden-Württemberg und Kündigung Bausparvertrag: Kann ein Bausparer sich wehren?
16.02.2015287 Mal gelesen
Die Nachricht, dass der alte Bausparvertrag nicht weiterlaufen soll, haben zahlreiche Kunden der LBS Baden-Württemberg erhalten. Doch die Frage, ob Bausparer sich gegen eine Kündigung wehren könnten, lässt sich nur im Einzelfall beantworten. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert.

Ende letzten Jahres wurden zahlreiche Kunden der LBS Baden-Württemberg darüber informiert, dass sie ihren Altvertrag nicht wie bisher weiter fortführen können. Ihr Bausparvertrag wird entweder ausbezahlt oder in einen neuen Vertrag überführt. Für betroffene Bausparer, die an ihrem bestehenden Vertrag festhalten und sich nicht kündigen lassen wollen, kann sich die Frage stellen, ob sie sich wehren können. Die Antwort hierauf kann - trotz der Vielzahl von Fällen - von Fall zu Fall unterschiedlich ausfallen.

 

Denn bei der rechtlichen Bewertung, ob der konkrete Vertrag so gekündigt werden konnte oder nicht, sind verschiedene Faktoren zu beachten. Die Unterschiede zwischen den Einzelfällen können dazu führen, dass diese rechtlich unterschiedlich bewertet werden. Aus diesem Grund kann nicht ohne Weiteres auf Gerichtsurteile zurückgegriffen werden. Denn eine rechtliche Prüfung muss auf mehreren Ebenen ansetzen.

 

Zunächst einmal richtet sich die rechtliche Bewertung einer Kündigung danach, in welcher Phase der LBS Baden-Württemberg-Bausparvertrag sich befindet. Ein Vertrag, bei dem die Ansparphase noch nicht beendet ist, unterscheidet sich von einem Bausparvertrag, der bereits zuteilungsreif oder überspart ist. In diesem Zusammenhang kann beispielsweise die Frage, seit wann der Bausparvertrag sich in welchem Stadium befindet, wichtig werden für die rechtliche Beurteilung. Es sind jedenfalls noch nicht sämtliche Rechtsfragen rund um die Kündigung von Bausparverträgen abschließend und endgültig geklärt.

 

Ein weiterer Faktor der für die rechtliche Bewertung jenseits der grundlegenden Rechtsfragen und schriftlichen Unterlagen wichtig sein kann, sind spätere Entwicklungen. Auch diese können sich im Einzelfall auswirken. Eine belastbare Antwort, ob ein Bausparvertrag ordnungsgemäß gekündigt wurde oder nicht, lässt sich daher nur anhand des konkreten Falls finden. Wenn Kunden der LBS Baden-Württemberg von einer Kündigung durch die Bausparkasse betroffen sind und wissen möchten, wir ihr Fall rechtlich zu bewerten ist, sollten sich an einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

 

Weitere Informationen befinden sich auf der Internetseite www.bausparvertragskuendigung.de, welche gemeinsamen von den Kanzleien Dr. Stoll & Kollegen und Grossmann & Haas erstellt wurde.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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