LBS Hessen-Thüringen und Kündigung Bausparvertrag: Kann ein Bausparer sich gegen ein Kündigung wehren?

LBS Hessen-Thüringen und Kündigung Bausparvertrag: Kann ein Bausparer sich gegen ein Kündigung wehren?
06.02.2015518 Mal gelesen
Wie auch andere Bausparkassen trennt sich die LBS Hessen-Thüringen von Altverträgen. Doch die Frage, ob Bausparer sich gegen eine solche Kündigung wehren könnten, lässt sich nur im Einzelfall beantworten. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert.

Das derzeit niedrige Zinsen erfreuen Kreditnehmer. Sparern hingegen bereitet dies Kopfzerbrechen, wenn sie neu anlegen möchten. Daher stellt sich so mancher bestehende Vertrag als günstige Investition dar. Auch zahlreiche ältere Bausparverträge bieten deutlich günstigere Zinsen als bei aktuellen Verträgen. Dies veranlasste einige Bausparkassen - unter ihnen die LBS Hessen-Thüringen - Maßnahmen zu ergreifen und zahlreiche ältere Verträge zu kündigen. Auch die LBS Hessen-Thüringen unternahm Ende 2014 entsprechendes. Für Bausparer mit einem Vertrag der LBS Hessen-Thüringen die von einer Kündigung durch die Bausparkasse betroffen sind, kann sich die Frage stellen, ob sie berechtigterweise gekündigt wurden oder nicht. Doch trotz der Vielzahl von Fällen kann die Antwort auf diese Frage von Fall zu Fall unterschiedlich ausfallen.

 

Denn bei der rechtlichen Bewertung, ob der konkrete Vertrag so gekündigt werden konnte oder nicht, sind verschiedene Faktoren zu beachten. Die Unterschiede zwischen den Einzelfällen können dazu führen, dass diese rechtlich unterschiedlich bewertet werden. Aus diesem Grund kann nicht ohne Weiteres auf Gerichtsurteile zurückgegriffen werden. Denn eine rechtliche Prüfung muss auf mehreren Ebenen ansetzen.

 

Zunächst einmal richtet sich die rechtliche Bewertung einer Kündigung danach, in welcher Phase der LBS Hessen-Thüringen-Bausparvertrag sich befindet. Ein Vertrag, bei dem die Ansparphase noch nicht beendet ist, unterscheidet sich von einem Bausparvertrag, der bereits zuteilungsreif ist. In diesem Zusammenhang kann beispielsweise die Frage, seit wann der Bausparvertrag sich in welchem Stadium befindet, wichtig werden für die rechtliche Beurteilung. Es sind jedenfalls noch nicht sämtliche Rechtsfragen rund um die Kündigung von Bausparverträgen abschließend und endgültig geklärt.

 

Ein weiterer Faktor der für die rechtliche Bewertung jenseits der grundlegenden Rechtsfragen und schriftlichen Unterlagen wichtig sein kann, sind spätere Entwicklungen. Auch diese können sich im Einzelfall auswirken. Eine belastbare Antwort, ob ein Bausparvertrag ordnungsgemäß gekündigt wurde oder nicht, lässt sich daher nur anhand des konkreten Falls finden. Wenn LBS Hessen-Thüringen-Bausparer von einer Kündigung durch die Bausparkasse betroffen sind und wissen möchten, wir ihr Fall rechtlich zu bewerten ist, sollten sich an einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

 

Weitere Informationen befinden sich auf der Internetseite www.bausparvertragskuendigung.de, welche gemeinsamen von den Kanzleien Dr. Stoll & Kollegen und Grossmann & Haas erstellt wurde.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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