Kündigung von BHW-Bausparverträgen: Können Betroffene sich wehren?

Kündigung von BHW-Bausparverträgen: Können Betroffene sich wehren?
29.01.2015341 Mal gelesen
Die BHW ist eine von jenen Bausparkassen, die sich aktuell von älteren Bausparverträgen trennt. Doch trotz einer Vielzahl von Kündigungen lässt sich die Frage, ob gekündigt werden durfte oder nicht, nur im Einzelfall beantworten. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert.

Die niedrigen Zinsen erfreuen Kreditnehmer und verärgern viele Sparer. Auch Bausparkassen bereiten die aktuellen Zinsen Schwierigkeiten, denn es gibt Altverträgen, die für die Bausparer günstige Zinsen aufweisen. Dies veranlasste einige Bausparkassen zahlreiche ältere Verträge zu kündigen bzw. entsprechendes anzukündigen. Auch die BHW hat sich zu Beginn des Jahres 2015 zu solchen Maßnahmen entschlossen. Für Bausparer mit einem Vertrag der BHW, die hiervon betroffen sind und an ihrem Bausparvertrag festhalten wollen, kann sich die Frage stellen, ob sie sich wehren können oder nicht. Doch trotz der Vielzahl von Fällen kann die Antwort auf diese Frage von Fall zu Fall unterschiedlich ausfallen.

 

Denn bei der rechtlichen Bewertung, ob der konkrete Vertrag so gekündigt werden konnte oder nicht, sind verschiedene Faktoren zu beachten. Die Unterschiede zwischen den Einzelfällen können dazu führen, dass diese rechtlich unterschiedlich bewertet werden. Aus diesem Grund kann nicht ohne Weiteres auf Gerichtsurteile zurückgegriffen werden. Denn eine rechtliche Prüfung muss auf mehreren Ebenen ansetzen.

 

Zunächst einmal richtet sich die rechtliche Bewertung einer Kündigung danach, in welcher Phase der BHW-Bausparvertrag sich befindet. Ein Vertrag, bei dem die Ansparphase noch nicht beendet ist, unterscheidet sich von einem Bausparvertrag, der bereits zuteilungsreif ist. In diesem Zusammenhang kann beispielsweise die Frage, seit wann der Bausparvertrag sich in welchem Stadium befindet, wichtig werden für die rechtliche Beurteilung. Es sind jedenfalls noch nicht sämtliche Rechtsfragen rund um die Kündigung von Bausparverträgen abschließend und endgültig geklärt.

 

Ein weiterer Faktor der für die rechtliche Bewertung jenseits der grundlegenden Rechtsfragen und schriftlichen Unterlagen wichtig sein kann, sind spätere Entwicklungen. Auch diese können sich im Einzelfall auswirken. Eine belastbare Antwort, ob ein Bausparvertrag ordnungsgemäß gekündigt wurde oder nicht, lässt sich daher nur anhand des konkreten Falls finden. Wenn BHW-Bausparer von einer Kündigung durch die Bausparkasse betroffen sind und wissen möchten, wir ihr Fall rechtlich zu bewerten ist, sollten sich an einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

 

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