Was tun bei Baumängeln?

Bauverordnung Immobilien
05.08.2008582 Mal gelesen

Kein Haus- und kein Wohnungsbau gelingt mängelfrei. Der Baumangel gehört zum Bau wie der Rechtsanwalt zum Baustreit. Über beides mag man sich ärgern, doch das ist die Realität.

Gewiss, mit manchen Baumängeln kann man leben und manchen Baustreit kann man alleine führen. Doch glücklich bzw. erfolgreich wird man damit selten. Wir empfehlen deshalb:
Bei Verdacht oder Kenntnis eines Baumangels unverzüglich anwaltlich beraten lassen!
 
Unser Baurechtsteams arbeitet mit einem erfahrenen Architekten einem Schallschutzgutachter sowie einem Holzschutzexperten zusammen. Sie erhalten dadurch komplexe Hilfe abgestimmt aus "einer Hand".
  
Je nach Art und Ausmaß des Mangels kann unsere Empfehlung die Anfertigung eines Sachverständigengutachtens sein. Auf Ihren Wunsch übernehmen wir für Sie auch die Beauftragung eines Sachverständigen. Dessen Gutachten weist den Mangel substantiiert nach und dient der Anspruchsbegründung. Dadurch kann zudem festgestellt werden, ob der Mangel dem Architekten (Architektenhaftung) oder dem Bauunternehmer bzw. Handwerker (Gewährleistungsrecht) zuzurechnen ist.  

Die Kosten für eine Erstprüfung (ohne Gutachten) betragen zunächst pauschal 50 Euro. Im Rahmen unserer Ersteinschätzung informieren wir Sie über Ihre Ansprüche, die Erfolgsaussichten und schlagen Ihnen eine Festpreis für unsere anwaltliche Tätigkeit vor.


Diese Summe dürfte einen Bruchteil Ihres geschätzten Baumangelschadens ausmachen. Im Fall des Obsiegens im Baurechtstreit holen wir für Sie diese Kosten beim Gegner zurück. Sollte Ihre finanzielle Situation angespannt sein, prüfen wir Ihren Anspruch auf Prozesskostenhilfe oder besprechen mit Ihnen ein Erfolgshonorar.