Kündigung von Bausparverträgen durch LBS Hessen-Thüringen: Können Betroffene sich wehren?

Kündigung von Bausparverträgen durch LBS Hessen-Thüringen: Können Betroffene sich wehren?
27.01.2015308 Mal gelesen
Die LBS Hessen-Thüringen ist eine von jenen Bausparkassen, die sich aktuell von älteren Bausparverträgen trennt. Doch die Frage, ob Bausparer sich gegen eine solche Kündigung wehren könnten, lässt sich nur im Einzelfall beantworten. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert.

Die anhaltend geringen Zinsen bereiten nicht nur Anlegern Kopfzerbrechen, sondern auch den Bausparkassen. Denn eine Reihe von Altverträgen bietet den Bausparern deutlich günstigere Zinsen als aktuelle Verträge. Dies veranlasste einige Bausparkassen - unter ihnen die LBS Hessen-Thüringen - Maßnahmen zu ergreifen und zahlreiche ältere Verträge zu kündigen. Für Bausparer mit einem Vertrag der LBS Hessen-Thüringen, die von einer Kündigung durch die Bausparkasse betroffen sind, kann sich die Frage stellen, ob sie berechtigterweise gekündigt wurden oder nicht. Doch trotz der Vielzahl von Fällen kann die Antwort auf diese Frage von Fall zu Fall unterschiedlich ausfallen.

 

Denn bei der rechtlichen Bewertung, ob der konkrete Vertrag so gekündigt werden konnte oder nicht, sind verschiedene Faktoren zu beachten. Die Unterschiede zwischen den Einzelfällen können dazu führen, dass diese rechtlich unterschiedlich bewertet werden. Aus diesem Grund kann nicht ohne Weiteres auf Gerichtsurteile zurückgegriffen werden. Denn eine rechtliche Prüfung muss auf mehreren Ebenen ansetzen.

 

Zunächst einmal richtet sich die rechtliche Bewertung einer Kündigung danach, in welcher Phase der LBS Hessen-Thüringen-Bausparvertrag sich befindet. Ein Vertrag, bei dem die Ansparphase noch nicht beendet ist, unterscheidet sich von einem Bausparvertrag, der bereits zuteilungsreif ist. In diesem Zusammenhang kann beispielsweise die Frage, seit wann der Bausparvertrag sich in welchem Stadium befindet, wichtig werden für die rechtliche Beurteilung. Es sind jedenfalls noch nicht sämtliche Rechtsfragen rund um die Kündigung von Bausparverträgen abschließend und endgültig geklärt.

 

Ein weiterer Faktor der für die rechtliche Bewertung jenseits der grundlegenden Rechtsfragen und schriftlichen Unterlagen wichtig sein kann, sind spätere Entwicklungen. Auch diese können sich im Einzelfall auswirken. Eine belastbare Antwort, ob ein Bausparvertrag ordnungsgemäß gekündigt wurde oder nicht, lässt sich daher nur anhand des konkreten Falls finden. Wenn LBS Hessen-Thüringen-Bausparer von einer Kündigung durch die Bausparkasse betroffen sind und wissen möchten, wir ihr Fall rechtlich zu bewerten ist, sollten sich an einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

 

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