Kündigung von LBS Bayern: Können betroffene Bausparer sich wehren? Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert

Kündigung von LBS Bayern: Können betroffene Bausparer sich wehren? Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert
23.01.2015265 Mal gelesen
Die LBS Bayern ist eine von jenen Bausparkassen, die sich aktuell von älteren Bausparverträgen trennt. Doch die Frage, ob Bausparer sich gegen eine solche Kündigung wehren könnten, lässt sich nur im Einzelfall beantworten.

Bestimmte ältere Bausparverträge sind derzeit bei Bausparer wohlgelitten, bei den Bausparkassen dagegen weniger. So wurden bei solchen Verträgen in der jüngeren Vergangenheit von verschiedenen Bausparkassen reihenweise Kündigungen ausgesprochen bzw. in Aussicht gestellt. Auch die LBS Bayern unternahm Ende 2014 entsprechendes. Wenn Bausparer mit einem Vertrag der LBS Bayern hiervon betroffen sind, kann sich sie die Frage stellen, ob sie gekündigt werden durften oder nicht. Die Antwort auf dieses Frage kann jedoch von Fall zu Fall unterschiedlich ausfallen - auch wenn es sich um sehr viele Kündigungen handelt.

 

Denn bei der rechtlichen Bewertung, ob der konkrete Vertrag so gekündigt werden konnte oder nicht, sind verschiedene Faktoren zu beachten, die sich von Fall zu Fall unterscheiden können. Daher können auch sehr ähnliche Fälle rechtlich unterschiedlich bewertet werden. Aus diesem Grund kann nicht ohne Weiteres auf Gerichtsurteile zurückgegriffen werden. Denn eine rechtliche Prüfung muss auf mehreren Ebenen ansetzen.

 

Zunächst einmal richtet sich die rechtliche Bewertung einer Kündigung danach, in welcher Phase der LBS Bayern-Bausparvertrag sich befindet. Ein Vertrag, bei dem die Ansparphase noch nicht beendet ist, unterscheidet sich von einem Bausparvertrag, der bereits zuteilungsreif ist. In diesem Zusammenhang kann beispielsweise die Frage, seit wann der Bausparvertrag sich in welchem Stadium befindet, wichtig werden für die rechtliche Beurteilung. Es sind jedenfalls noch nicht sämtliche Rechtsfragen rund um die Kündigung von Bausparverträgen abschließend und endgültig geklärt. Insbesondere wurden bestimmte Streitfragen noch nicht von oberen Gerichten geklärt.

 

Ein weiterer Faktor der für die rechtliche Bewertung jenseits der grundlegenden Rechtsfragen und schriftlichen Unterlagen wichtig sein kann, sind spätere Entwicklungen. Auch diese können sich im Einzelfall auswirken. Eine belastbare Antwort, ob ein Bausparvertrag ordnungsgemäß gekündigt wurde oder nicht, lässt sich daher nur anhand des konkreten Falls finden. Wenn LBS Bayern-Bausparer von einer Kündigung durch die Bausparkasse betroffen sind und wissen möchten, wir ihr Fall rechtlich zu bewerten ist, sollten sich an einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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