Kündigung von BHW-Bausparvertrag: Können sich betroffene Bausparer wehren?

Kündigung von BHW-Bausparvertrag: Können sich betroffene Bausparer wehren?
22.01.2015395 Mal gelesen
Vielfache Kündigungen von älteren Bausparverträgen durch die BHW. Können sich Betroffene wehren? Eine Frage, die viele Antworten hat. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert.

Nachdem in den vergangenen Monaten bereits andere Bausparkassen eine erhebliche Anzahl von älteren Bausparverträgen gekündigt hatten, schrieb auch die BHW Anfang 2015 durch eine Vielzahl von Kündigungen Schlagzeilen. Wenn Bausparer von der BHW ein entsprechendes Schreiben erhielten und kann sich für die Betroffenen die Frage stellen, ob sie gekündigt werden durften oder nicht.

 

Eine Frage, die sich - auch wenn eine Vielzahl von weiteren BHW-Kunden betroffen ist - nur im Einzelfall beantworten lässt. Zwar haben Gerichte bereits in der Vergangenheit Kündigungen von Bausparverträgen zu beurteilen. Dennoch kann nicht ohne Weiteres und in jedem Fall auf bereits ergangene Urteile zurückgegriffen werden. Denn eine rechtliche Prüfung muss auf mehreren Ebenen ansetzen.

 

Zunächst einmal richtet sich die rechtliche Bewertung einer Kündigung danach, in welchem Stadium der Bausparvertrag sich befindet. Ein Vertrag, bei dem die Ansparphase noch nicht beendet ist, unterscheidet sich von einem Bausparvertrag, der bereits zuteilungsreif ist. So dann gilt es zu prüfen, ob die im Bausparvertrag bzw. in den jeweils den Vertrag zugeordneten Allgemeinen Bausparbedingungen vorgeschriebenen Voraussetzungen einer Kündigung erfüllt sind. Des Weiteren müssen Es sind jedenfalls noch nicht sämtliche Rechtsfragen rund um die Kündigung von Bausparverträgen abschließend und endgültig geklärt - zumal die aktuelle Kündigungen bei verschiedenen Bausparkassen meist einen besonderen Hintergrund haben.

 

Ein weiterer Faktor der die rechtliche Bewertung einer Kündigung durch die BHW von Fall zu Fall beeinflussen kann, ist, dass nicht nur die schriftlichen Unterlagen beachtet werden müssen. Auch spätere Entwicklungen können sich im Einzelfall auswirken. Eine belastbare Antwort, ob ein Bausparvertrag ordnungsgemäß gekündigt wurde oder nicht, lässt sich daher nur anhand des konkreten Falls finden. Wenn BHW-Bausparer von einer Kündigung durch die Bausparkasse betroffen sind und wissen möchten, welche rechtlichen Optionen ihnen offen stehen, sollten sich an einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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