Rufschädigung im Immobilienmarkt

Rufschädigung im Immobilienmarkt
26.11.2014282 Mal gelesen
Rufschädigungen und geschäftsschädigende Äußerungen im Immobilienmarkt können verheerende Folgen haben. Dies berichten uns immer wieder hilfesuchende Immobilienmakler, die Opfer von Rufschädigungen wurden.

Ist der gute Ruf im Immobiliensektor erst mal beschädigt ist es schwierig, weiterhin beruflich erfolgreich zu sein.

Gegen Rufschädigungen und Co. im Internet können sich Immobilienmakler gezielt zur Wehr setzen. 

Rufschädigungen sind strafbar und können abgemahnt werden. Was können Immobilienmakler im Falle einer Rufschädigung im Internet tun?

Opfer von Rufschädigungen im Internet können die Einträge und Beiträge unverzüglich entfernen lassen, auch wenn der oder die Täter unbekannt sind. Voraussetzung ist natürlich, dass eine Rufschädigung vorliegt. Dies muss zunächst im Einzelfall geprüft werden.


Rufschädigung im Internet entfernen lassen

Wir wenden uns für die betroffenen Immobilienmakler und Unternehmen im Falle einer Rufschädigung unverzüglich an den oder die Seitenbetreiber und verlangen die Löschung des Eintrags. Ist der Täter bekannt, wenden wir uns auch an diesen und mahnen diesen kostenpflichtig ab. Zudem können wir für die Einleitung eines Strafverfahrens sorgen.

Rufmord, Schmähkritik, unwahre Tatsachenbehauptung

Liegt bspw. ein Fall von Rufmord, eine sog. Schmähkritik oder eine unwahre Tatsachenbehauptung vor, dann besteht ein Anspruch des Opfers auf Entfernung bzw. Löschung der rechtswidrigen Einträge.

Kommt der Seitenbetreiber unserer Aufforderung nicht nach, wird das Portal im Auftrag unserer Mandanten kostenpflichtig abgemahnt und auf Unterlassung in Anspruch genommen. Bleibt auch dies erfolglos, kann die Entfernung der Bewertungen durch ein gerichtliches Eilverfahren -einstweilige Verfügung - oder durch eine Klage auf Unterlassung und Erstattung der außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten erreicht werden.

Kosten für die Entfernung einer Rufschädigung eines Immobilienmaklers

Viele Rechtsschutzversicherungen erteilen Immobilienmaklern eine Deckungszusage, wenn es um die Entfernung und Löschung von geschäftsschädigenden Einträgen aus dem Internet geht. Wir stellen für unsere Mandanten die entsprechenden Anfragen bei den Rechtsschutzversicherern.

unsere Erfahrung - Ihr Vorteil!

Wir können Ihnen helfen.

Siehe auch Erfahrungsberichte von Mandanten:

anwalt.de oder
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sowie Presse und Medien:

https://ggr-law.com/presse-medien.html

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