FRAGE: Wir wohnen in einer Reihenhauszeile nach WEG geteilt. Die Teilungserklärung sagt folgendes aus:
Alle tragenden Gebäudeteile sowie der Grund und Boden sind Bestandteile des Gemeinschaftseigentums. Wasser- und Elektrizitätsleitungen stehen jeweils von der Abzweigung der Hauptleitung an im Sondereigentum.
Nun sind bei einem Haus an der Kellerwand starke Durchfeuchtungen aufgetreten. Ist die Reparatur bzw. Schadensbeseitigung Sache des Eigentümers oder der Gemeinschaft ??
ANTWORT: Sofern die Kellerwand eine Außenwand ist, steht sie im Gemeinschaftseigentum und die Schadensbehebung ist Sache der Gemeinschaft. Sollte es sich nur um eine nichttragende Zwischenwand handeln und die Feuchtigkeit nicht von außen, sondern beispielsweise von einer Waschmaschine herrühren, wäre der jeweilige Sondereigentümer heranzuziehen.