Ferienwohnungen: Heute läuft Anmeldefrist ab

Ferienwohnungen: Heute läuft Anmeldefrist ab
31.07.2014639 Mal gelesen
Aus aktuellem Anlass sei noch einmal darauf hingewiesen: Ferienwohnungen in Berlin müssen spätestens heute beim örtlichen Bezirksamt angemeldet werden. Das sieht die Berliner Zweckentfremdungsverbot-Verordnung vor.

Ferienwohnungen: Heute läuft Anmeldefrist ab

Kurzmeldung

Aus aktuellem Anlass sei noch einmal darauf hingewiesen: Ferienwohnungen in Berlin müssen spätestens heute beim örtlichen Bezirksamt angemeldet werden. Das sieht die Berliner Zweckentfremdungsverbot-Verordnung vor.

Angemeldete Ferienwohnungen genießen noch bis zum 30.4.2016 Bestandsschutz. Erst dann müssen Ferienwohnungen wieder in Wohnraum zurück umgewandelt werden. Wurde die bis zum 31.7.2014 laufende Anmeldefrist verpasst, liegt am 1.8.2014 eine nicht genehmigte Zweckentfremdung vor. Eigentümer von Ferienwohnungen müssen dem Bezirksamt dann "berechtigte Gründe" für die Versäumung der Frist nachweisen, damit die Ferienwohnung rückwirkend noch bis zum 30.4.2016 genehmigt werden kann.

Keine genehmigungspflichtige Nutzung als Ferienwohnung liegt vor, wenn die Wohnung nur vereinzelt für die Urlaubszeit des Eigentümers vermietet wird oder jeweils für längere Zeit als zwei Monate, z.B. semesterweise an Studenten, an Au-Pair-Mädchen, an Praktikanten oder Arbeiter, die sich mehrere Monate auf Montage in Berlin aufhalten.

Rechtsanwalt Mathias Münch
Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
Lehrbeauftragter an der Beuth Hochschule für Technik

BRL BOEGE ROHDE LUEBBEHUESEN

www.BRL.de
Mathias.Muench@BRL.de

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