Kreditbearbeitungsgebühren sind einmalige, laufzeitunabhängige Bearbeitungsentgelte, welche durch Verwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (Preisaushänge) in einen Kreditvertrag einbezogen werden. Sie widersprechen aber dem gesetzlichen Leitbild des Kreditvertrages und beeinträchtigen den Verbraucher unangemessen. Eine Bank kann Zinsen für einen Kredit verlangen, jedoch keine einmaligen Gebühren. Es ist auch keine Dienstleistung für den Kunden, dessen Bonität zu überprüfen sondern wird allein im Eigeninteresse der Bank durchgeführt. Hierfür soll der Kunde keine Gebühr zahlen müssen. Betroffen sind sowohl laufende als auch abbezahlte Kreditverträge von Verbrauchern. Verbraucher ist auch der Unternehmer mit seinem privaten Hauskredit, bei dem die Gebühr schon mal fünfstellig sein kann.
Erfolge
Dazu liegen folgende Entscheidungen von acht Oberlandesgerichten vor:
- OLG Bamberg vom 4.08.2010 (3 U 78/10),
- OLG Celle vom 13.10.2011 (3 W 86/11),
- OLG Dresden vom 2.12.2010 (8 U 1461/10),
- OLG Dresden vom 29.09.2011 (8 U 562/11),
- OLG Düsseldorf vom 24.02.2011 (I-6 U 162/10),
- OLG Frankfurt/Main vom 27.07.2011 (17 U 59/11),
- OLG Hamm vom 11.04.2011 (31 U 192/10),
- OLG Karlsruhe vom 3.05.2011 (17 U 192/10),
- OLG Zweibrücken vom 21.02.2011 (4 U 174/10).
Schlussfolgerung
Kreditnehmer können daher mit guten Erfolgsaussichten sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich genau diese Gebühren von ihren Banken beanspruchen. Mitunter hilft schon ein kostengünstiger Mahnbescheid gegen die Bank um diese zum Einlenken zu bewegen und um die Ernsthaftigkeit der geltend gemachten Forderung zu unterstreichen und um den Ablauf von Verjährungsfristen zu hemmen.
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