Schimmel und die Folgen

Bauverordnung Immobilien
03.04.20071538 Mal gelesen

Nicht selten müssen Mieter feststellen, dass sich in einer Ecke oder an einer Außenwand der Wohnung ein Schimmelfleck gebildet hat. Hat man so einen Fleck entdeckt, gilt es schnell zu handeln. Nicht nur, dass sich der Schimmel weiter ausbreiten kann, sonder viele Schimmelpilze sind auch erheblich gesundheitsgefährlich. Schimmelarten gibt es zahlreiche, und auch die Ursachen können unterschiedlich sein. Auf jeden Fall ist sofort der Vermieter zu informieren. Aufgabe des Vermieters ist es, die Ursache festzustellen und den Schimmel zu beseitigen. Die Kosten für den Aufwand hat derjenige zu tragen, der die Schimmelbildung verursacht hat. Wer tatsächlich für den Befall verantwortlich ist, kann zuverlässig nur ein Sachverständiger entscheiden. Kommt der Vermieter der Aufforderung allerdings nicht nach, kommt er in Verzug und muss für den dadurch entstehenden zusätzlichen Schaden am dem Interieur und der Gesundheit aufkommen.