Schrottimmobilie – die Pressemitteilung zu der Entscheidung des BGH im Falle der Badenia, Rechtsanwalt Jörg Reich, Gießen, informiert:

Bauverordnung Immobilien
21.03.20071364 Mal gelesen

Im Rechtsstreit um eine sogenannte Schrottimmobilien hob der Bundesgerichtshof ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe gegen die dortige Bausparkasse Badenia wegen eines Verfahrensfehlers auf. Interessant ist jedoch der Hinweis der Richter auf die guten Erfolgsaussichten der klagenden Anleger auf den Zuspruch von Schadensersatz .Im konkreten Fall seien gegenüber den Anlegern:

"...Evident unrichtige Angaben..." (Zitat) gemacht worden.

Die Bundesrichter wiesen darauf hin, dass nach neuerer Rechtsprechung den Klägern eine Beweiserleichterung zugute komme. Nicht der Anleger müsse beweisen, dass die finanzierende Bank von den Machenschaften der Vermittler wusste, sondern die Bank müsse, wolle sie sich von Schadensersatzansprüchen frei zeichnen, beweisen, dass sie in Unkenntnis der Machenschaften der Vermittler gehandelt habe. Ein Beweis der im Vorliegenden Fall wohl nicht zu führen ist. Das Urteil steht noch nicht zur Verfügung. Die Pressemeldung des BGH ist, unter anderen Adressen, unter http://www.anwaelte-giessen.de/aktuelles.php abrufbar.