Wer zählt zur 3/4-Mehrheit im Wohnungseigentümergemeinschaften?

Wer zählt zur 3/4-Mehrheit im Wohnungseigentümergemeinschaften?
22.09.20111076 Mal gelesen
Beim sog. qualifizierten Mehrheitsbeschluss zählen nicht nur die erschienenen Wohnungseigentümer

FRAGE:

Ich habe noch eine Frage zur Ermittlung der 3/4 Mehrheit bei einerModernisierung. Gilt die die Stimmengewichtung von 3/4-Mehrheit nur für die auf der Eigentümerversammlung erschienenen Eigentümer oder sind die bei der Abstimmung nicht anwesenden stimmberechtigten Eigentümer als Nein-Stimmen mitanzusetzen?

ANTWORT:

Bei der sog. qualifizierten ¾-Mehrheit kommt es nicht auf die tatsächlich zur Versammlung erschienen Miteigentümer an, sondern allein auf die, die im Grundbuch eingetragen sind, wenn sie stimmberechtigt sind. Der Verwalter muss also den vollen Überblick haben. In § 22 WEG heißt es: eine Mehrheit von drei Viertel aller stimmberechtigten Wohnungseigentümer, die mehr als die Hälfte aller Miteigentumsanteile vertreten.