Sanierungen und Duldungspflichten

Bauverordnung Immobilien
19.10.20101021 Mal gelesen
Nach einem jetzt bekannt gewordenem Gesetzesentwurf müssen Mieter Sanierungen dulden. Vermieter können in Zukunft Sanierungskosten leichter auf den Mieter abwälzen, wenn durch neue Fenster oder Heizungsanlagen eine Wärmedämmung eintritt.

Nach einem jetzt bekanntgewordenem Gesetzesentwurf aus dem Justizministerium muss der Mieter energetische Sanierungen von Gebäuden bezahlen.

Schon nach bisherigem Recht können Vermieter Kosten für Wärmedämmung oder ähnliche energetische Sanierungen unter gewissen Bedingungen auf den Mieter abwälzen. Viele Mieter konnten sich bislang aber gegen eine Kostenbeteiligung mit Erfolg wehren und somit auch gegen die späteren Mieterhöhungen in Folge der Sanierungsmaßnahmen. Der Vermieter trug die Beweislast dafür, dass die Umbauten notwendig waren. Daran scheiterten oft Klagen des Vermieters auf Mietererhöhungen. Dies wird nach dem Gesetzesentwurf in Zukunft anders sein. Rechtlich verpflichtende, ordnungsgemäß durchgeführte energetische Sanierungen führen in Zukunft auch nicht mehr zu Mietminderung und sind vom Mieter vorbehaltlos zu dulden. Die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs durch Dreck und Lärm, die mit den Bauarbeiten einhergehen, führen im Falle von klimafreundlichen Sanierungen also in Zukunft nicht mehr zu Mietminderungsansprüchen.

Für den Vermieter hat sich die Rechtslage also deutlich verbessert.

 Ob die Bundesregierung ihr Ziel, dass in den nächsten Jahrzehnten alle 18 Mio. Gebäude in Deutschland so aufgemöbelt werden, dass sie möglichst wenig klimaschädliche Gase emitieren, erreichen wird, bleibt fraglich. Fakt ist jedenfalls, dass Mieterrechte in einschneidender Weise gekappt werden.