Bankrecht

Bankrecht

Unter Bankrecht wird im deutschen Recht eine Querschnittsmaterie verschiedener Gesetze und gesetzesähnlicher Rechtsnormen zusammengefasst, die sich mit den Rechtsverhältnissen im Kreditwesen, bei Bankgeschäften und dem Bankenaufsichtsrecht befassen. Bankrechtliche Regelungen gibt es national und international. Das Bankrecht präsentiert sich als Querschnittsmaterie aus bestimmten Regelungen des Handelsrechts, des bürgerlichen Rechts und aus etlichen spezialgesetzlichen Vorschriften mit wirtschaftsverwaltendem Hintergrund, wozu das Kreditwesengesetz gehört. Dabei wird das Bankrecht als eigenes Sachgebiet verstanden, sofern es jene Rechtsnormen zur Verfügung stellt, mit denen die Angelegenheiten des Bank- und Kapitalmarktwesens bewältigt werden müssen.

Fachartikel zum Thema: Bankrecht