Bautenstandsbericht eines Bauunternehmers für die kreditgebende Bank

Bankrecht
15.04.20103848 Mal gelesen

Immer wieder stellt sich die Frage, wie dieser Bericht zu behandeln ist, wenn die Bank keinen direkten rechtlichen Kontakt mit dem Bauunternehmen hat, sonder nur mit seinem Kreditnehmer, dem Bauherrn. 

Diese Bautenstandsberichte führen zur Auszahlung der entsprechenden Rate. Sie dienen also dem Zweck der Kreditgewährung und der Auszahlung dieses Kredites.
 
Stimmen diese Berichte nicht und es kommt zur Auszahlung, wo kann sich die Bank schadlos halten? Bei ihrem Kreditnehmer oder auch bei dem Bauunternehmer?
 
Das OLG Celle hat in seinem Urteil vom 19.11.2009 entschieden, dass in einem solchen Fall das Bauunternehmen direkt gegenüber der Bank haftet. In dem Moment, in dem der Bauunternehmer für den Bauherrn unterschreibt, dass der Bautenstand x erreicht sei und dieser Bericht zum Zwecke der Kreditgewährung und Auszahlung erstellt wird, entsteht zwischen dem Bauherrn und dem Bauunternehmer ein Vertag mit Schutzwirkung zugunsten der Bank. Im Falle der falschen Angaben kann das Kreditinstut gegen den Bauunternehmer nach § 280 Abs. 1 BGB vorgehen und Schadenersatz geltend machen.
 
Essen, 07.04.10
Dr. W. Grieger