AWV Meldepflicht - warum sie abgeschafft gehört

Bankrecht
09.01.20211927 Mal gelesen
Die AWV Meldung gehört abgeschafft meint Rechtsanwalt Anton Schmoll. Er erklärt die Hintergründe der AWV Meldepflicht und die Nachteile für Unternehmen.

Ich bin der Meinung, dass die AWV-Meldepflicht abgeschafft gehört. Warum? Weil sie inhaltlich wenig bringt, Unternehmen aber dem Risiko erheblicher Bußgelder aussetzt. Denn nach einer Umfrage kennen 91% der Deutschen die AWV-Meldung nicht. Das betrifft nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmen. 

Die Meldepflicht nach der AWV dient dem Staat dazu, eine Statistik über Zahlungen im Außenhandel zu führen. Er benötigt die Daten für verschiedene statistische Auswertungen und um Zahlungsströme zu erfassen. Die Daten der AWV Meldung werden für die Zahlungsbilanz der europäischen Währungsunion benötigt. Natürlich müssen die zugrunde liegenden Daten dafür korrekt sein. Die Daten werden insofern benötigt, um den Vermögensstatus von Deutschland und damit die Gesundheit der Volkswirtschaft widerzuspiegeln.

Am Ende des Tages dienen die Daten aber lediglich der Erstellung statistischer Werte. Das rechtfertigt meiner Meinung nach nicht, das Unternehmen einem Bußgeld von bis zu 30.000 ? ausgesetzt sind. Die Strafe für eine vergessene AWV Meldung ist damit unverhältnismäßig hoch. Das gilt insbesondere deswegen, weil jede vergessene Überweisung juristisch einen Bußgeldtatbestand verwirklicht. Auch mit einem niedrigeren Bußgeld könnte man Unternehmen dazu anhalten, ihre Pflichten nach der Außenwirtschaftsverordnung einzuhalten.

Nach meiner Beratungspraxis geraten immer wieder unschuldige Unternehmen, Buchhalter, Steuerberater und auch vermögende Privatpersonen den Fokus von Ermittlungsbehörden.

Die Meldepflichten sind auch außerordentlich kompliziert und ohne juristische Beratung von Kaufleuten oder Privatpersonen kaum zu verstehen. So unterscheidet § 67 AWV beispielsweise danach, ob Zahlungen direkt erfolgt sind oder zusätzliche Inländer eingebunden sind und diese eigene Forderungen oder Verbindlichkeiten begleichen oder ob sie lediglich Zahlung technisch eingebunden sind und für diese die Beträge durchlaufende Posten sind. Gerade bei abgekürzten Zahlungen fließt der wirtschaftliche Vorteil einem Dritten zu und es ist schwierig zu ermitteln, wie die Zahlungen gemeldet werden müssen. Hier gibt es erhebliche Unsicherheiten bei der AWV Meldung.

Auch Zahlungen, die über ein Treuhandkonto laufen sind problematisch. Ebenso schwierig zu beurteilen ist das einbringen von Sachen und Rechten durch Inländer in Unternehmen. Auch das kann eine Meldepflicht auslösen.

Auch wenn die AWV Meldungen elektronisch über das AMS Portal gemeldet werden können, so entsteht doch ein unverhältnismäßiger Aufwand in der Buchhaltung, die jede Zahlung über 12.500 ? erst einmal kategorisieren und mit einem Meldecode versehen muss. Diese Personalressourcen könnten gewinnbringender in einem Unternehmen eingesetzt werden.

Gleichwohl hilft es nichts - die AWV Meldepflicht, auch Z4 Meldung genannt oder AWV Meldung, ist Gesetzeslage und muss deshalb beachtet werden. Unternehmen die feststellen, dass Sie gar keine AWV Meldungen abgegeben haben, sollten durch eine Bußgeld befreiende Nachmeldung unbedingt die Vergangenheit bereinigen, damit es nicht zu erheblichen Strafzahlungen kommt.

Mehr Informationen zur AWV Meldung haben wir auf unserer Internetseite zusammengetragen: https://www.owlaw.de/z4-awv-meldepflicht-vergessen/