Phishing Attacken, Kunden haben Erstattungsansprüche

Phishing Attacke
01.01.2020157 Mal gelesen
Die Verbraucherzentralen warnen mit Datum vom 30.12.2019 vor aktuellen Phishing-Attacken auf Kunden von Volksbanken. Prüfen Sie Erstattungsansprüche!

Die Verbraucherzentralen warnen mit Datum vom 30.12.2019 vor aktuellen Phishing-Attacken auf Kunden von Volksbanken. Dabei sollen Kunden unter dem Vorwand einer Aktualisierung der Daten ihre Daten erneut eingeben.

Die Kunden werden dann auf gefälschte Seiten geleitet, wo die eingegebenen Daten des Kunden abgefangen werden.

Ähnliche Phishing Attacken gab es in den letzten Monaten bei Kunden von Sparkassen, ING, Postbank oder Targobank. Häufig wurde zur erneuten Bestätigung im Rahmen der PSD2-Richtlinie aufgefordert.

In der Regel werden die erbeuteten Daten dann dazu verwendet, ein anderes als das registrierte Handy zur Bestätigung von Überweisungen zu hinterlegen, sodass dann Verfügungen über das Konto möglich werden.

 

Erstattungsanspruch nach § 675u BGB

Da solche so dann durchgeführten Verfügungen nicht über den Kunden autorisiert werden, sind diese zunächst vom Kreditinstitut an den Kunden zu erstatten bzw. dem Kunden zum Buchungstag wieder gutzuschreiben, § 675u BGB.

 
keine Haftung nach § 675v BGB

Eine Haftung des Kunden nach § 675v BGB scheidet dagegen regelmäßig aus, da dies eine grob fahrlässige Verletzung von Sorgfaltspflichten des Kunden voraussetzt.

Dies ist aber nach der Rechtsprechung nur gegeben bei einer in objektiver Hinsicht schweren und subjektiv schlechthin unentschuldbaren Verletzung der konkrete Sorgfaltspflichten. Selbst ein objektiv grober Pflichtenverstoß erlaube keinen zwingenden Schluss auf ein gesteigert persönliches Verschulden.

SALEO Rechtsanwälte hat daher bereits für zahlreiche Mandanten in vergleichbaren Fällen die Erstattung gegenüber der Bank erfolgreich durchgesetzt. Häufig gelingt dies bereits außergerichtlich.

Wenn auch Sie geschädigt sind, bieten wir eine Prüfung Ihrer Ansprüche an. Die Ersteinschätzung erfolgt dabei kostenfrei und unverbindlich.

Yulia Kleyman

Rechtsanwältin