Fehlerhafte Überweisungen

Kündigung von Bausparverträgen
17.11.201933 Mal gelesen
Ein Zahlendreher oder ausversehen die falsche Taste gedrückt, schon ist die Überweisung bestätigt worden und das überwiesene Geld kommt nicht an...

Ein Zahlendreher oder ausversehen die falsche Taste gedrückt, schon ist die Überweisung bestätigt worden und das überwiesene Geld kommt nicht bei dem eigentlichen Empfänger an, sondern bei jemand komplett anderem. Alle diese Fälle haben eines gemeinsam: Der selbst eingetragene Name des Empfängers und der durch die IBAN identifizierte Kontoinhaber sind nicht identisch. Doch was passiert mit dem Geld - kann man es und wenn ja von wem oder muss man mit dem Fehler leben?

Sobald ihr Geldhaus die angewiesene Zahlungen im Einklang mit der angegebenen IBAN durchführt, haftet jene nicht, auch wenn keine Übereinstimmung vonseiten des Namens und der IBAN vorliegt. Keine der beiden beteiligten Banken ist zu einer Rückzahlung verpflichtet. Solange die ausführende und die empfangende Bank den Auftrag unter Beachtung der IBAN korrekt durchgeführt haben, ist eine Haftung der Bank für eine fehlerhafte Ausführung oder nicht erfolgte Ausführung nicht möglich.

Dennoch sind alle an der Überweisung beteiligten Geldinstitute dazu verpflichtet sich darum zu bemühen, dass der Zahler den fehlerhaft überwiesenen Geldbetrag zurückerlangt. Insbesondere die Bank des Empfängers ist dazu verpflichtet dem Zahler die nötigen Informationen zu der Person des Empfängers bekannt zu machen, sodass der Zahler den Betrag auf dem Rechtsweg zurückverlangen kann. Der Empfänger ist dem Zahler in jedem Fall zu einer Rückzahlung verpflichtet, soweit er das Geld ohne Grund erlangt hat. Eine Durchsetzung der Rückzahlung über den Rechtsweg ist im Hinblick auf dieses Problem also in jedem Fall erfolgreich.

Sollten Sie ausversehen eine derartige Überweisung durchgeführt haben, so sollten Sie unbedingt prüfen lassen, welche Möglichkeiten bestehen die Zahlung zurückzufordern und sich mit allen Beteiligten auseinandersetzten. Wir stehen Ihnen als Fachanwaltskanzlei zur Seite und helfen Ihnen bei der Durchsetzung der Rückzahlung und im Umgang mit den betreffenden Banken. Sie können uns telefonisch erreichen oder schreiben Sie uns doch eine E-Mail an info@rechtsanwaltkaufmann.de.