Kündigung von Prämiensparverträgen – Widerspruch einlegen

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15.10.2019151 Mal gelesen
Sparlassen kündigen langlaufende Prämiensparverträge. Sparer können sich wehren.

Langfristige Kundenbindung war gestern. Heute sind vielen Sparlassen langlaufende Prämiensparverträge ein Dorn im Auge. In Zeiten anhaltend niedriger Zinsen sind sie für die Sparkassen wirtschaftlich nicht mehr lukrativ. Zahlreiche Sparkassen sind daher dazu übergegangen, Prämiensparverträge zu kündigen. Wie das Handelsblatt berichtet, haben bereits rund 50 Sparkassen solche Prämiensparverträge gekündigt ober bereiten Kündigungen vor. Weitere Sparkassen könnten diesem Beispiel folgen.

Mit der Münchner Stadtsparkasse und der Ostsächsischen Sparkasse Dresden haben bereits zwei der größten Sparkassen Sparverträge gekündigt. Doch auch immer mehr ländliche Sparkassen ziehen nach.

Für viele Sparer ist die Kündigung ihrer Sparverträge mehr als ärgerlich. Denn neben den zumeist überschaubaren Zinsen waren besonders die Prämien oder Bonuszahlungen lukrativ. Für die Sparkassen sind sie hingegen zur Belastung geworden, die sie loswerden möchten. "Das geht jedoch nicht so einfach auf dem Rücken des Kunden. Viele Prämiensparverträge lassen sich nur unter bestimmten Voraussetzungen kündigen. Daher lohnt es sich zu prüfen, ob die Kündigung überhaupt rechtmäßig erfolgt ist", sagt Rechtsanwalt Thomas Diler, von der Kanzlei Sommerberg LLP.

Hintergrund für die derzeitige Kündigungswelle ist ein Urteil des Bundesgerichtshof aus dem Mai 2019. Der BGH hat entschieden, dass das anhaltende Niedrigzinsumfeld ein sachgerechter Grund für eine Kündigung sein kann. "Entscheidend ist aber, dass eine Kündigung trotzdem erst möglich ist, wenn alle Prämien gezahlt und die höchste Prämienstufe erreicht wurde. Vorher ist eine Kündigung grundsätzlich nicht möglich", erklärt Rechtsanwalt Diler.

Zudem lässt sich das BGH-Urteil längst nicht auf jeden Sparvertrag anwenden. Denn vor dem BGH ging es um einen unbefristeten Prämiensparvertrag, bei dem die höchste Prämienstufe nach 15 Jahren erreicht sein sollte.

Das ist allerdings in vielen Prämiensparverträgen anders geregelt. Vielfach wurden feste Laufzeiten z.B. über 25 Jahre vereinbart. Andere Verträge sehen beispielsweise vor, dass die höchste Prämienstufe vom 15. bis zum 25. Sparjahr gezahlt wird. "Diese Verträge lassen sich nicht vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit kündigen", so Rechtsanwalt Diler.

Die Kanzlei Sommerberg LLP bietet betroffenen Sparern eine kostenlose Erstberatung an.

 

Mehr Informationen: https://www.sommerberg-llp.de/rechtsfaelle/kuendigung-praemiensparvertrag/

 

Sommerberg LLP
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