American Express widerruft Negativeintrag bei Schufa

Probleme nach Forderung von Kreditkartenunternehmen
18.09.2019502 Mal gelesen
Beharrlichkeit zahlt sich aus: Negativeintrag durch American Express nach beharrlichem Vorgehen von AdvoAdvice widerrufen.

Ein 49-Jähriger Mann aus Köln trat vor wenigen Wochen an die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte aus Berlin heran. Der Kölner musste mit den negativen Folgen eines SCHUFA-Eintrages, veranlasst durch die American Express Europa S.A. (Germany Branch), zurecht kommen.

Um eine Löschung zu erreichen, beauftragte dieser zunächst die im Internet schnell zu findende F. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH  aus Hannover (Werbespruch: Ihr Schufa Experte für Deutschland). Diese erzielte allerdings mit Anschreiben an die Schufa Holding AG keinen Erfolg.

Dr. Sven Tintemann, Experte bei AdvoAdvice für Schufu-Angelegenheiten und Datenschutz, legte für den Betroffenen noch einmal nach und setzte auf eine andere Strategie, indem er sich direkt an die AMEX als eintragendes Unternehmen wandte. Dies mit Erfolg, denn etwas mehr als drei Wochen nach der Kontaktaufnahme mit der American Express wurde durch diese angezeigt, dass der Negativeintrag widerrufen wurde. Zudem wurden die entstandenen Rechtsanwaltskosten von der AMEX übernommen.

Hintergrund des Eintrages

Der Betroffene war über sein Unternehmen Kunde bei der American Express und für das Unternehmen Inhaber einer American Express Platinum Business Card. Diese Kreditkarte wurde ausschließlich zu geschäftlichen Zwecken genutzt. Die Abrechnungen gingen deshalb allesamt an die Geschäftsadresse des Unternehmens. Die Mahnungen wurden dann jedoch an die Privatadresse des Betroffenen versandt. Gleichzeitig wurde eine stark verkürzte Postanschrift verwendet, sodass schon nicht zu klären war, ob die Mahnungen auch tatsächlich angekommen waren.

Jedenfalls wurde im Mai 2019 ein negativer SCHUFA-Eintrag zu dem Betroffenen als Privatperson vorgenommen. Nach Ansicht von American Express sollte der Betroffene wohl als Privatperson für die Firmenkreditkarte haften.

Schneller Erfolg durch Advoadvice

AdvoAdvice konnte hier durch Hartnäckigkeit und konsequentes Handeln kurzfristig für den Betroffenen einen Löschungserfolg erzielen.

Es wurde bei der AMEX dezidiert dargelegt, dass der Betroffene nicht persönlich für die Verbindlichkeiten des Unternehmens haftbar gemacht werden konnte. Ferner gab es weitere Abbuchungen durch die American Express, sodass der Betroffene davon ausgehen konnte, dass auch die hier fragliche offene Forderung auf diesem Wege abgebucht werden würde.

Überdies argumentierte Dr. Sven Tintemann damit, dass die Datenverarbeitung für den Betroffenen nicht vorhersehbar war, da die Voraussetzungen für einen Eintrag nach der DSGVO nicht erfüllt waren.

Die Gesamtheit dieser Darstellung war für die American Express wohl überzeugend, weshalb exakt drei Wochen nach der Kontaktaufnahme ein Widerruf des Eintrages angezeigt wurde.

Fazit

Geduld zahlt sich in vielen Bereichen des Lebens aus. Hier war es dem Vertrauen des Betroffenen in die Tätigkeit der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte und deren datenschutzrechtlichem Know-How zu verdanken, dass der Eintrag gelöscht werden konnte.

Nicht zum ersten Mal konnte der zuständige Partner Dr. Sven Tintemann einem Mandanten helfen, dem andere Rechtsanwälte nicht helfen konnten. Dies kommentiert der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Tintemann wie folgt: "Es kommt immer wieder vor, dass in dieser Spezialmaterie entscheidende Argumente für ein erfolgreiches Vorgehen übersehen werden. Oftmals können Einträge erst gelöscht oder widerrufen werden, wenn man die entscheidenden Punkte herausgearbeitet und sowohl bei der eintragenden Stelle als auch bei der Schufa entsprechend stringent vorgetragen hat."

Sollten auch Sie Probleme mit negativen SCHUFA-Einträgen haben, können Sie sich gerne vertrauensvoll an die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte aus Berlin wenden (info@advoadvice.de oder 030 / 921 000 40). Wir vertreten deutschlandweit Interessen von Betroffenen gegen die Schufa Holding AG sowie weitere Auskunfteien.