Piccor AG/Picam: Verluste, Schadensersatz und Strafverfahren

Kosten für Abschiedsfeier absetzbar
25.03.2019212 Mal gelesen
Bei dem Anlagegeschäfte, dass von der Piccor AG angeboten wird soll sein Schneeballsystem darstellen. Um zukünftigen Anleger für sich zu gewinnen, hat die schweizerische ​​​​​​​Piccor AG mit einer außergewöhnlich hohen Rendite von 20 % geworben.....

Bei dem Anlagegeschäfte, dass von der Piccor AG angeboten wird soll sein Schneeballsystem darstellen. Um zukünftigen Anleger für sich zu gewinnen, hat die schweizerische Piccor AG mit einer außergewöhnlich hohen Rendite von 20 % geworbenDie. Piccor beschreibt ihre Angebot in nichtzutreffender Weise als "seriöse und sichere schweizerische Geldanlagen, die schon viele Jahre zuverlässig und erfolgreich gewesen ist". Etwa 300 Mio. Euro wurden bei Anlegern, durch die Piccor AG und ihre Tochtergesellschaften mit Hilfe ihrer Anlagevermittler eingesammelt.

 

Angeboten wurden von der Piccor AG sowohl gesicherte als auch ungesicherte computerbasierten Future-Handel, die über Lichtenstein und die Schweiz abgewickelt werden sollten. Dieser Handel sollte dann für ihre Anleger zu Renditen von bis zu 20 % führen. Entgegen den Angaben der Piccor AG zu dem Investment, wurden die Anlegergelder lediglich an einen externen Vermögensverwalter - die Varian AG - weitergereicht und nie investiert. Die Varian AG ist eine Tochter der Piccor.

 

Dieser Future-Handel soll nach den Angaben der Staatsanwaltschaft niemals stattgefunden haben und die Anlagen haben somit niemals den Zweck der im Kapitalanlagevertrag bestimmt wurde verwirklicht. Stattdessen wurde die Geldern der Anleger ein betrügerischem Schneeballsystem und Geldtransferkreislauf zugeführt worin diese schlussendlich auch verloren gingen, was dann zu einem endgültigenVerlust der Gelderführte.

 

In den Kundeninformationen, die die Piccor zur Verfügung stellte, wurde dargelegt, dass weder ein Risiko bestand, noch dass das Kapital der Anleger unsicher sei. Wer als Anleger auf eine Rückzahlung der Anlagen hoffte, wurden enttäuscht und auf eine spätere Auszahlung vertröste. Anfang des letzten Jahres wurde das öffentliche Angebot von Wertpapieren beendet und die die Piccor AG wird derzeit abgewickelt. Nun bleiben nur noch die geschädigten Anleger, denen diese Optionen bleiben:

 

Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft: Es kann auf Antrag Einsicht in Auszügen in die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakte genommen werden. Daneben ist die Staatsanwaltschaft beim Vollzug des Vermögensarrestes darauf angewiesen, dass die Verletzten ihnen mitteilen und erklären, ob und in welcher Höhe ein Anspruch gegen die Piccor oder eine ihrer Tochtergesellschaften bestand, sodass die Summe des widerrechtlich Erlangten ermittelt werden kann. Nur durch diese Mitteilung kann die Staatsanwaltschaft feststellen kann, wem welcher Anspruch auf Entschädigung zusteht.

 

Insolvenz:Es besteht die Möglichkeit eine Forderungsanmeldung durch Belege und Zahlungsnachweise geltend zu machen, da bei den zuständigen Gerichten der Piccor AG und ihren Tochtergesellschaften (Varian, etc.) das Insolvenzverfahren eingeleitet wurde. 

 

Schadensersatz: Ansprüche auf Schadensersatz müssen geprüft werden und können gegen die Vermittler und Hintermänner dieses Komplexes bestehen, aber auch gegen die Piccor selbst. So wurden im Regelfall Risikobögen bei Vertragsschluss ausgehändigt, die den Insolvenzfall darlegen, aber trotzdem sind verschiedene gravierende Beratungsfehler in der Vertragsverhandlung bekannt, die explizit die Risikoaufklärung und Fungibilität betreffen, sodass neben der Haftung der Piccor auch eine Haftung der Anlageberater in Frage kommt.

Herr Rechtsanwalt Kaufmann kann in ihrem Namen eine Strafanzeigen erstatten und rät ihnen als Anleger dazu, ihre Ansprüche unbedingt prüfen zu lassen. Vorrangig gilt es aber Ihre Ansprüche prüfen zu lassen, um einen zivilrechtliche Schadensersatzanspruch gegen die verschiedene Beteilige zu prüfen und gegebenenfalls rasch durchzusetzen, damit das Geld nicht verloren geht. Auch eine Haftung des Beraters- und Anlagevermittlers wegen fehlerhafter Anlageberatung kommt hier möglicherweise in betrachte, da er nicht über die Risiken aufgeklärt haben könnte. Hierdurch würden Sie vom Anlageberater regelmäßig den Ersatz des Schadens verlangen können. Lassen sie daher ihre Ansprüche unbedingt und schnell prüfen.