Landgericht Aurich: Widerruf eines Kredits bei der Opel-Bank erfolgreich

Rechtsanwalt Christof Bernhardt
04.12.2018157 Mal gelesen
Das Landgericht Aurich hat entschieden, dass der Widerruf eines Autokredits bei der Opel-Bank noch Jahre nach Abschluss des Vertrags möglich ist (Az.: 1 O 632/18).

Der Widerrufsjoker bietet Verbrauchern die Möglichkeit, aus ihren Autofinanzierungen auszusteigen und bereits gezahlte Raten von der Bank gegen Rückgabe des Fahrzeugs zurückzubekommen. Das Landgericht Aurich hat entschieden, dass auch der Widerruf eines Autokredits bei der Opel-Bank noch Jahre nach Abschluss des Vertrags möglich ist (Az.: 1 O 632/18).

"Der Widerruf einer Autofinanzierung ist eine interessante Möglichkeit, sein Fahrzeug wieder loszuwerden ohne einen großen Wertverlust zu erleiden. Das bietet sich natürlich insbesondere bei Diesel-Fahrzeugen an, die von Abgasmanipulationen betroffen sind. Grundsätzlich ist der Widerruf aber auch bei allen anderen Fahrzeugen, also auch bei Benzinern, möglich. Voraussetzung für den Widerruf ist, dass die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat", erklärt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Fehler, die zum Widerruf berechtigen, sind nach dem Versäumnisurteil des LG Aurich auch der Opel-Bank unterlaufen. Konkret hatte die Klägerin 2015 einen Opel Karl gekauft und diesen über einen Kredit bei der Opel-Bank finanziert. Etwa drei Jahre später erklärte sie den Widerruf des Kreditvertrags. Der Widerruf sei wirksam, weil die Bank fehlerhafte Informationen verwendet habe, erklärte das LG Aurich.  So seien die Angaben zu den bei Widerruf zu erstattenden Zinsen widersprüchlich und für den Darlehensnehmer daher nicht transparent gewesen sei. Dadurch sei die 14-tägige Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt worden und der Widerruf immer noch möglich gewesen.

Die Klägerin kann das Fahrzeug nun an die Bank geben und erhält ihre bereits gezahlten Raten abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zurück. "Trotz Nutzungsentschädigung lohnt sich der Widerruf in vielen Fällen, da der Wertverlust des Fahrzeugs so deutlich geringer ausfällt. Das ist natürlich gerade in der Diskussion um Fahrverbote für viele Verbraucher interessant", so Rechtsanwalt Bernhardt.

Nicht nur der Opel-Bank, sondern auch anderen Banken sind Fehler bei der Kreditvergabe zur Finanzierung eines Autos unterlaufen, so dass der Widerruf in diesen Fällen möglich ist.

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos, ob die Voraussetzungen für den Darlehenswiderruf vorliegen.

 

Mehr Informationen: www.caesar-preller.de

 

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