MPC Indien 2 News- MPC Sachwert-Rendite Fonds Indien 2, Klagen und kostenfreie Ertsbewertung durch Fachanwaltskanzlei

Bankrecht
13.08.2018133 Mal gelesen
MPC Indien 2, Fachanwalt informiert kostenfrei über Handlungsmöglichkeiten

Eser Rechtsanwälte vertreten bereits sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bundesweit Anleger, die sich an dem geschlossenen Publikumsfonds MPC Sachwert-Rendite Fonds Indien 2 beteiligt haben.

Wegen der im Internet veröffentlichten Pressemitteilungen melden sich immer noch zahlreiche geschädigte Anleger bei Rechtsanwalt Eser und fragen nach rechtlichen Ausstiegsmöglichkeiten, mit dem Ziel die erworbene Kapitalanlage zu 100-% rückabzuwickeln. Die Anleger haben Sorge, dass ihre Ansprüche verjähren und wollen sich durch einen Fachanwalt beraten und vertreten lassen.

Im Zuge der geführten Gespräche ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser vor allem aufgefallen, dass zahlreiche Sparkassen die Beteiligungen vermittelt haben. Hierbei wiederum auffällig viele ostdeutsche Sparkassen, wie z. B. Leipzig, Chemnitz, Neubrandenburg-Demmin, aber auch westdeutsche Sparkassen.

Auch weitere Kreditinstitute haben die in Streit stehenden Beteiligungen bundesweit vermittelt.

In rechtlicher Hinsicht ist die Beteiligung von Banken und Sparkassen vorteilhaft, da Banken und Sparkassen erhöhte Beratungsanforderungen erfüllen müssen. In der Praxis zeigt sich hierbei, dass die Banken und Sparkassen fast nie die rechtlichen Anforderungen hierzu erfüllen.

Kann man nämlich der beratenden Bank nur einen einzigen Beratungsfehler nachweisen, führt dieses schon zu einem 100-prozentigen Schadensersatzanspruch.

 
Im Zuge der Mandatsbearbeitung konnte Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser eklatante Aufklärungs- und Beratungsfehler feststellen, die einen 100-prozentigen Schadensersatzanspruch begründen.
 
Beispielsweise wurde in keinem der Rechtsanwalt Eser bekannten Fälle über die Existenz und die Höhe der zugeflossenen Vermittlerprovision, Kick-Back, informiert und aufgeklärt. Auch wurde über die exorbitant hohen weichen Kostenbestandteile nicht aufgeklärt.
 
Weiter hat keiner von Rechtsanwalt Eser gehörten Anlegern darüber berichtet, dass er über ein Teil- und Totalverlustrisiko aufgeklärt wurde. Schon gar nicht über das Risiko des Wiederauflebens der Einlageverpflichtung gemäß den §§ 172 ff. HGB.

Vor diesem Hintergrund bestehen im Einzelfall durchaus sehr gute Chancen Schadensersatz von den beratenden Banken und Sparkassen zu erhalten.

Schnelles Handeln erforderlich, drohende Verjährung

Nachdem zum Jahresende 2018 im Einzelfall die Verjährung der Ansprüche droht, empfiehlt Rechtsanwalt Eser, sich zeitnah von einem erfahrenen und versierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informieren und gegebenenfalls vertreten zu lassen.

Kostenlose telefonische Erstberatung

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser betreut persönlich die vorgelegten Fälle. Herr Rechtsanwalt Eser vertritt seit nun mehr fast 15 Jahren bundesweit Anleger wegen fehlerhafter Aufklärung und Beratung und Prospekthaftung. Im Studiengang Finanzdienstleistungen ist er auch nebenberuflich als Lehrbeauftragter bei der Dualen Hochschule Baden-Württembergtätig.

In Einzelfällen konnten für die betreuten Anleger auch beachtliche Erfolge erzielt werden, so in Gestalt von durchaus sehr vorteilhaften Vergleichen.

Interessierte Anleger können ferner die auf der Kanzleihomepage befindlichen Fragebögen verwenden und den Anwälten zusenden. Auch eine telefonische Beratung ist möglich. In der Friedrichstraße in Berlin befindet sich die Zweigstelle der Anwaltskanzlei.