Kreditwiderruf DSL Bank: OLG Köln hält Widerruf der Prolongation nach Fernabsatzrecht für möglich

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04.04.2018174 Mal gelesen
OLG Köln hält Widerruf einer Zinsbindungsvereinbarung nach Fernabsatzrecht für möglich - Gericht hat Zweifel an der Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung der DSL Bank aus dem Jahre 2010

In einem von der Kanzlei ARES Rechtsanwälte vor dem OLG Köln geführten Berufungsverfahren (Az. I-12 U 226/17) gegen die DSL Bank (Deutsche Postbank AG) hat der Senat mit Verfügung vom 13.03.2018 vorläufig Stellung zu der Frage genommen, ob der isolierte Widerruf einer im Fernabsatz geschlossenen Prolongation (Zinsbindungsvereinbarung) eines Darlehensvertrages möglich ist.

Der Senat hat in seiner Verfügung darauf hingewiesen, dass das Bestehen eines fernabsatzrechtlichen Widerrufsrechtes grundsätzlich in Betracht kommen könnte, soweit eine unechte Abschnittsfinanzierung vorliegt. Der Senat stellt sich damit gegen die anderslautende Auffassung des OLG Frankfurt am Main zu dieser Frage.

Zusätzlich stellte der Senat fest, dass die mit der Prolongation im gegenständlichen Fall erteilte Widerrufsbelehrung der DSL Bank aus dem Jahre 2010 gemessen an den Anforderungen für Widerrufsbelehrungen im Fernabsatz nicht unproblematisch erscheinen könnte.

Was bedeutet dies für Darlehensnehmer?

Wer einen privaten Immobiliardarlehensvertrag besitzt, der vormals endfällig war und durch eine im Fernabsatz (also nur durch Telefon, Post, Fax oder E-Mail o.ä.) geschlossene Vereinbarung über eine weitere Zinsbindungszeit verlängert worden ist, kann diese Zinsbindungsvereinbarung möglicherweise noch heute widerrufen, wenn die Widerrufsbelehrung nicht den Anforderungen einer Widerrufsbelehrung nach dem Fernabsatzrecht genügt.

Damit kann ein vorzeitiger Ausstieg aus dem Darlehensvertrag möglich sein, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Mit einer zinsgünstigen Umschuldung besteht direkt eine Zinsersparnis und zusätzlich kann der Darlehensnehmer sich das (noch) niedrige Zinsniveau vorzeitig sichern.

Die Kanzlei ARES Rechtsanwälte ist auf die Durchsetzung von Kreditwiderrufen gegenüber Banken und Sparkassen spezialisiert und vertritt Darlehensnehmer deutschlandweit. Gerne geben wir Ihnen auch in Ihrem Fall eine Einschätzung über Ihre Möglichkeiten. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf.