Immobiliendarlehen ab dem 11. Juni 2010 sind noch widerrufbar

Widerruf von Darlehen: Verbraucher können nach BGH-Beschluss mehr Geld erwarten
27.03.201877 Mal gelesen
Der Widerruf von Immobiliendarlehen kann auch heute noch für die Verbraucher äußerst lohnenswert sein. Voraussetzung für den Widerruf ist, dass der Darlehensvertrag nach dem 11. Juni 2010 geschlossen wurde und die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat.

Bei älteren Verträgen, die zwischen 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden, ist der Widerruf nicht mehr möglich. Bei den neueren Verträgen sticht der Widerrufsjoker aber nach wie vor. "Angesichts der Zinsentwicklung in den vergangenen Jahren kann sich der Widerruf für den Verbraucher auch immer noch lohnen. Im Jahr 2011 mussten beispielsweise deutlich höhere Zinsen gezahlt werden als heute. Durch den erfolgreichen Widerruf kann der Verbraucher je nach Darlehenshöhe schnell mehrere Tausend Euro sparen", erklärt Rechtsanwältin Jessica Gaber von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Voraussetzung für den Widerruf ist, dass die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder fehlerhafte Pflichtangaben verwendet hat. Nach Erfahrung der Kanzlei Cäsar-Preller sind vielen Banken und Sparkassen derartige Fehler unterlaufen, die zum Widerruf berechtigen. Die korrekte Nennung der Pflichtangaben ist Voraussetzung für den Beginn der Widerrufsfrist. Das bedeutet umgekehrt, dass die Widerrufsfrist bei fehlerhaften Pflichtangaben nicht in Lauf gesetzt wurde und das Darlehen auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen werden kann.

Ein Fehler, der sich beispielsweise in Kreditverträgen der Sparkassen häufig finden lässt, ist, dass die Nennung der für sie zuständigen Aufsichtsbehörde als Pflichtangabe aufgeführt wird, die Aufsichtsbehörde dann aber nicht genannt wird. Eine andere Pflichtangabe ist das Ende der Vertragslaufzeit. Hier sind z.B. der Direktbank ING-DiBa Fehler unterlaufen. "Auch anderen Banken sind vergleichbare Fehler unterlaufen. Das hat zur Konsequenz, dass die Verträge widerrufen werden können und der Verbraucher dann von dem immer noch günstigen Zinssatz profitieren kann", so Rechtsanwältin Gaber.

Banken weigern sich häufig den Widerruf anzuerkennen und berufen sich u.a. auf treuwidrige Ausübung oder Verwirkung des Widerrufsrechts. "Davon sollten sich Verbraucher nicht entmutigen lassen. Diese Argumente sind in der Regel nicht haltbar", sagt Rechtsanwältin Gaber.

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos, ob die Voraussetzungen für den Darlehenswiderruf vorliegen.

 

Mehr Informationen: http://www.der-widerruf.de/

 

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Rechtsanwältin Jessica Gaber

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