Widerruf von Darlehen bei fehlerhaften Pflichtangaben

Widerruf von Darlehen: Verbraucher können nach BGH-Beschluss mehr Geld erwarten
16.06.201715 Mal gelesen
Seit dem 11. Juni 2010 mussten Banken ihren Kunden beim Abschluss eines Darlehens zur Immobilienfinanzierung bestimmte Pflichtangaben machen. Sind ihnen dabei Fehler unterlaufen, eröffnet dies die Möglichkeit, das Immobiliendarlehen auch heute noch zu widerrufen.

Die Nennung der Pflichtangaben ist Voraussetzung für den Beginn der Widerrufsfrist. "Im Umkehrschluss heißt das, dass die Widerrufsfrist bei fehlerhaften Pflichtangaben nie in Lauf gesetzt wurde und dann auch Jahre nach Vertragsschluss immer noch der Widerrufsjoker gezogen werden kann", erklärt Rechtsanwältin Jessica Gaber von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Zu den Pflichtangaben bei Immobilienkrediten gehört auch die Vertragslaufzeit. Diese kann sich durch Anpassung der Verträge zwar immer wieder ändern, dennoch ist sie für den Verbraucher ein wichtiger Anhaltspunkt. Die Direktbank ING-DiBa hat bei einigen Verträgen, die zwischen 2010 und 2014 abgeschlossen wurden, die Laufzeit nicht genannt. "Auch bei Darlehensverträgen anderer Banken kann dieser Fehler auftauchen. Diese Verträge können widerrufen werden", sagt Rechtsanwältin Gaber.

Ein weiterer Fehler bei den Pflichtangaben ist vorwiegend den Sparkassen unterlaufen. Sie führte die Nennung der für sie zuständigen Aufsichtsbehörde als Pflichtangabe auf, unterließ es aber, die Behörde auch tatsächlich zu nennen. Auch dieser Fehler hat zur Folge, dass das Darlehen immer noch widerrufen werden kann.

Der Widerrufsjoker kann sich bei vielen ab Mitte 2010 geschlossenen Immobiliendarlehen immer noch lohnen. Denn das Zinsniveau ist in den vergangenen Jahren deutlich gefallen. Daher kann der Verbraucher durch einen erfolgreichen Widerruf und Umschuldung je nach Höhe des Darlehens und der Zinskonditionen immer noch eine beträchtliche Summe sparen.

"Grundsätzlich sind Immobiliendarlehen, die seit dem 11. Juni 2010 geschlossen wurden, nicht vom Ende des sogenannten ewigen Widerrufsrechts betroffen. Bei fehlerhaften Angaben oder Widerrufsbelehrungen kann daher der Widerrufsjoker immer noch gezogen werden", erklärt Rechtsanwältin Gaber.

Bei älteren Darlehensverträgen, die fristgerecht bis zum 21. Juni 2016 widerrufen wurden, weigern sich einige Banken aber nach wie vor, den Widerruf zu akzeptieren. Rechtsanwältin Gaber: "Die Rechtslage ist aber in vielen Fällen eindeutig, so dass sich der Widerruf auch durchsetzen lässt."

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos, ob die Voraussetzungen für den Darlehenswiderruf vorliegen.

 

Mehr Informationen: http://www.der-widerruf.de/

 

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Rechtsanwältin Jessica Gaber

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