OLG Köln: Mietwagenkosten bei Verkehrsunfall auf Grundlage Mietwagenspiegels von Fraunhofer zu ermitteln

Autounfall Verkehrsunfall
14.09.2009 1787 Mal gelesen

Ermittlung ersatzfähiger Mietwagenkosten sollte auf Grundlage des durch das Fraunhofer Instituts entwickelten Mietwagenspiegels 2008 erfolgen

Ist in einem Verfahren über die Eintrittspflicht des Kfz-Versicherers die Höhe der ersatzfähigen Mietwagenkosten streitig, stellt sich die Verwendung des durch das Fraunhofer Institut 2008 als Grundlage für die Ermittlung eines Normaltarifes gegenüber der Verwendung des Eurotax-Schwacke Mietpreisspiegels 2007 als das tauglichere Mittel dar. Das Fraunhofermodell 2008 beruht auf einer anonymen Internetumfrage, so dass nicht von interessengeleiteten Angaben auszugehen ist, während der Eurotax-Schwacke-Spiegel 2007, der durchgehend höhere Werte für die einzelnen Fahrzeugtypen aufweist, auf den Daten von Mietwagenorganisationen und den Angaben von Vermietungsunternehmen im Rahmen einer schriftlichen Befragung beruht. Aufgrund dieser ernstlichen Zweifel sollte daher der Eurotax-Schwacke-Mietpreisspiegel 2007 nicht als Schätzgrundlage für den ortsüblichen Normaltarif der Mietwagenkosten verwendet werden.

so OLG Köln, Urteil vom 21.08.2009, 6 U 6/09