Der Transport eines Kindes in einem Fahrradsitz ohne Helm ist nicht grob fahr-lässig und begründet kein Mitverschulden

Autounfall Verkehrsunfall
03.09.2008994 Mal gelesen

Das OLG Celle hatte mit Urteil vom 11.06.2008 - 14 U 179/07 - die Frage zu ent-scheiden, ob eine Mutter grob fahrlässig handelt, wenn sie zulässt, dass ihr 5-jähriges Kind von einem Dritten in einem Kindersitz ohne Fahrradhelm transportiert wird. Das OLG hat diese Frage verneint und ein auf grobes Verschulden gestütztes Mitverschulden verneint.

Zur Begründung hat das OLG angeführt, dass es zwar allgemeine Empfehlungen, wie etwa der Deutschen Verkehrswacht und des ADAC, gibt, einen Fahrradhelm zu tragen, jedoch gebe es weder eine gesetzliche Helmtragepflicht noch habe sich ei-ne allgemeine Überzeugung von der Notwendigkeit eines solchen Eigenschutzes zur Vermeidung von Verletzungen herausgebildet. Etwas anderes könnte zwar aus-nahmsweise anzunehmen sein, wenn ein Rennfahrer ohne Helm fahre; dieser Ausnahmefall sei jedoch nicht damit vergleichbar, dass ein Elternteil den Transports eines Kindes in einem Fahrradsitz ohne Helm gestattet. Letzteres begründe nicht den Vorwurf groben Verschuldens.