Neues Punktesystem: Ausnahme beim Entzug der Fahrerlaubnis

Neues Punktesystem: Ausnahme beim Entzug der Fahrerlaubnis
29.04.2014520 Mal gelesen
Mit der Einführung des neuen Punktesystems zum 1. Mai 2014 in Flensburg können Verkehrssünder ihren Führerschein unter Umständen schneller verlieren. Denn schon beim Erreichen von acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Allerdings führen nur noch verkehrssicherheitsgefährdende Verstöße zu einem Punkteeintrag und es werden in den meisten Fällen weniger Punkte für die einzelnen Delikte vergeben.

"Es gibt jedoch eine Ausnahme, die nicht zum Entzug der Fahrerlaubnis führt, obwohl die acht Punkte im Fahreignungsregister erreicht sind", sagt Günter Fenderl, Fachanwalt für Verkehrsrecht. Denn bevor der Führerschein entzogen werden kann, muss der Verkehrssünder zwei Mal angeschrieben worden sein. Das erste Mal muss er beim Erreichen von vier bis fünf Punkten schriftlich ermahnt werden. Bei sechs bis sieben Punkten muss er eine schriftliche Verwarnung erhalten. Fenderl: "Die Fahrerlaubnis kann nur dann entzogen werden, wenn der Betroffene zuvor auch tatsächlich die Ermahnung und Verwarnung erhalten hat."

Konkret bedeutet das: Kommt jemand in dem neuen System auf sechs bis acht Punkte, wurde aber vorher nicht schriftlich ermahnt, fällt sein Konto wieder auf fünf Punkte. Erreicht jemand die acht Punkte, wurde zuvor aber lediglich ermahnt und nicht verwarnt, bleibt sein Punktestand bei sieben Punkten. So wird sichergestellt, dass der Betroffene bis zum Entzug der Fahrerlaubnis zwei Mal angeschrieben und auf die Folgen seines Verhaltens im Verkehr hingewiesen wurde.

Mehr Informationen zum neuen Punktesystem  im Fahreignungsregister, den Tilgungsfristen und den Möglichkeiten der Verkehrsteilnehmer zum Punkteabbau sind online unter: www.neues-punktesystem.de abrufbar.

 

Rechtsanwalt Günter Fenderl

Karlstraße 19

63739 Aschaffenburg

 

Tel: 06021 / 38 665-0

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