Allerdings führen nur noch verkehrssicherheitsgefährdende Verstöße zu einem Punkteeintrag und es werden in den meisten Fällen weniger Punkte für die einzelnen Delikte vergeben.
"Es gibt jedoch eine Ausnahme, die nicht zum Entzug der Fahrerlaubnis führt, obwohl die acht Punkte im Fahreignungsregister erreicht sind", sagt Günter Fenderl, Fachanwalt für Verkehrsrecht. Denn bevor der Führerschein entzogen werden kann, muss der Verkehrssünder zwei Mal angeschrieben worden sein. Das erste Mal muss er beim Erreichen von vier bis fünf Punkten schriftlich ermahnt werden. Bei sechs bis sieben Punkten muss er eine schriftliche Verwarnung erhalten. Fenderl: "Die Fahrerlaubnis kann nur dann entzogen werden, wenn der Betroffene zuvor auch tatsächlich die Ermahnung und Verwarnung erhalten hat."
Konkret bedeutet das: Kommt jemand in dem neuen System auf sechs bis acht Punkte, wurde aber vorher nicht schriftlich ermahnt, fällt sein Konto wieder auf fünf Punkte. Erreicht jemand die acht Punkte, wurde zuvor aber lediglich ermahnt und nicht verwarnt, bleibt sein Punktestand bei sieben Punkten. So wird sichergestellt, dass der Betroffene bis zum Entzug der Fahrerlaubnis zwei Mal angeschrieben und auf die Folgen seines Verhaltens im Verkehr hingewiesen wurde.
Mehr Informationen zum neuen Punktesystem im Fahreignungsregister, den Tilgungsfristen und den Möglichkeiten der Verkehrsteilnehmer zum Punkteabbau sind online unter: www.neues-punktesystem.de abrufbar.
Rechtsanwalt Günter Fenderl
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