Augen auf beim Fahrzeugkauf: Was Sie beim Erwerb eines Gebrauchtwagens beachten sollten

Augen auf beim Fahrzeugkauf: Was Sie beim Erwerb eines Gebrauchtwagens beachten sollten
21.08.2013728 Mal gelesen
Der Erwerb eines Gebrauchtwagens ist eine Rechnung mit vielen Unbekannten. Dabei lassen sich die Risiken relativ einfach minimieren...

Marktpreise ermitteln

In der Regel hat jeder potentielle Käufer konkrete Vorstellungen von seinem "Traumwagen". Gute Vorbereitung ist daher der erste Schritt. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Marktlage. Ist das Fahrzeug beliebt? Wie hoch ist der Durchschnittspreis vergleichbarer Fahrzeuge in den bekannten Internethandelsplattformen, wie Autocout24 oder Mobile.de? Weitere Orientierung bieten Kfz-Foren im Internet: Hat das Modell "bekannte Schwachstellen" oder ist es fehleranfällig? So bekommen Sie auch ein Gefühl für das Preis-Leistungs-Verhältnis und können später besser verhandeln.

Erwerb vom Händler oder von Privat?

Ein Gebrauchtwagenhändler kann im Gegensatz zu einem Privatverkäufer die gesetzliche Sachmängelhaftung gegenüber Privatkäufern nicht vertraglich ausschließen, lediglich auf ein Jahr ab Übergabe des Fahrzeuges verkürzen. Treten in dieser Zeit behebbare Sachmängel auf, die schon z. Ztp. der Übergabe zumindest angelegt waren, können Sie vom Händler u.a. die Reparatur dieser Mängel verlangen (Nachbesserung). Häufig wird dieses Haftungsrisiko aber auf den Käufer abgewälzt. Vergleichbare Fahrzeuge sind daher bei Händlern in der Regel etwas teurer.

Vier Augen sehen mehr als zwei

Die Besichtigung des Fahrzeuges und die Kaufvertragsverhandlungen sollten Sie niemals alleine führen. Nehmen Sie jemanden mit, der sich mit Fahrzeugen gut auskennt und den technischen Zustand zuverlässig beurteilen kann. Die Person kann auch als Zeuge von Bedeutung werden, falls später z.B. vom Verkäufer behauptet wird, über Mängel aufgeklärt zu haben, von denen nie die Rede war. Um ganz sicherzugehen, sollten Sie das Fahrzeug ggf. schon auf der Probefahrt z.B. beim ADAC, Dekra oder TÜV auf Mängel, anstehende Wartungen usw. überprüfen lassen. Die Kosten hierfür liegen um die 100,00 ? und sind in jedem Fall gut investiert.

Wer ist mein Vertragspartner?

Verschaffen Sie sich Klarheit über Ihren Vertragspartner. Da Händler die Sachmängelhaftung für Gebrauchtwagen gegenüber Privatkäufern nicht ausschließen können, werden solche mitunter als "Strohmänner" dazwischen geschaltet: Plötzlich steht im Kaufvertragsformular als Verkäufer nicht mehr der Händler, mit dem Sie verhandelt haben, sondern ein völlig unbekannter Privatmann. Lassen Sie sich daher den Ausweis des Verkäufers bzw. Eigentümers zeigen und machen Sie eine Kopie oder zumindest ein Foto.

Immer eine Probefahrt machen

Eine Probefahrt ist absolute Pflicht. Sie sollten das Fahrzeug dabei auch selbst steuern. Achten Sie darauf, ob das Fahrzeug vorher "warmgefahren" wurde. So werden häufig Startschwierigkeiten etc. kaschiert. Eine kurze Probefahrt einmal kurz "um den Block" ist wenig aussagekräftig. Prüfen Sie das Fahrzeug zumindest kurz auf der Autobahn mit Vollgas und Durchschalten aller Gänge. Während der Probefahrt sollten auch alle Funktionen (Licht, Klimaanlage, Scheibenwischer, Sitzheizung, Hupe usw.) getestet werden.

Fahrzeuggeschichte

Die Historie des Fahrzeuges kann sehr aufschlussreich sein. Wurde das Auto gewerblich als Mietwagen, Vorführwagen, Zweitwagen etc. genutzt? Wie lange hat der Verkäufer das Fahrzeug selbst gefahren? Eine nur kurze Besitzzeit des Privatverkäufers, insbesondere wenn das Fahrzeug auch nicht auf ihn zugelassen war, ist immer ein schlechtes Zeichen. Gute und zuverlässige Fahrzeuge gibt man üblicher Weise nicht so schnell weg.

Fahrzeugpapiere kontrollieren

Kontrollieren Sie sorgfältig die Fahrzeugpapiere, d.h. die Zulassungsbescheinigungen I (Fahrzeugschein) und II (Fahrzeugbrief). Ist die Zusatzausstattung z.B. Anhängerkupplung etc. eingetragen? Stimmen alle Daten überein? Lassen Sie sich, soweit noch vorhanden, auch die alte Zulassungsbescheinigung II zeigen. Kontrollieren Sie das Scheckheft des Fahrzeuges nicht nur auf die Einhaltung der Wartungsintervalle, sondern auch auf Unversehrtheit und Vollständigkeit. Es kommt vor, dass unredliche Verkäufer Eintragungen manipulieren oder ganze Seiten entfernen.

Wenn Sie die vorbeschriebenen Tipps berücksichtigen, sollten Sie für die nächsten Vertragsverhandlungen gut gewappnet sein.

von Rechtsanwalt Ulrich Kreutzmüller
&BB Anwaltssozietät, Wuppertal