"Irgendwann summieren sich einfach die Verstöße - unabhängig davon, wie viele Punkte der Betroffene bereits im Verkehrszentralregister in Flensburg gesammelt hat", so der Jurist.
Zwar sieht das Straßenverkehrsgesetz vor, dass der Führerschein erst bei 18 Punkten in Flensburg entzogen wird, doch unter bestimmten Umständen kann dies auch eher geschehen. Das zeigt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin (Beschluss v. 10.09.2012, Az.: VG 4 L 271.12). Die Richter hielten es in dem Fall für rechtens, einem Autofahrer die Fahrerlaubnis zu entziehen, da er in kurzer Zeit 144 Mal gegen Verkehrsvorschriften verstoßen hatte. "Auch wenn es sich bei der überwiegenden Anzahl der Verstöße eher um Ordnungswidrigkeiten wie falsches Parken handelte, hat der Betroffene nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Berlin durch die ständige Missachtung der Verkehrsregeln gezeigt, dass er diese nicht anerkennt und damit im Endeffekt auch nicht zum Führen eines Kfz geeignet ist", erklärt Rechtsanwalt Fritzsch.
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