EU-Führerschein: Probleme mit der Anerkennung in Deutschland

EU-Führerschein: Probleme mit der Anerkennung in Deutschland
18.01.20131466 Mal gelesen
Damit der im EU-Ausland erworbene Führerschein in Deutschland anerkannt wird, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein.

Es ist ein beliebtes Modell: Schnell den Führerschein im EU-Ausland machen, Zeit und Geld sparen oder den MPU-Test umgehen, nachdem in Deutschland die Fahrerlaubnis wegen Alkohol am Steuer oder ähnlichen Delikten entzogen wurde. "Ganz so einfach ist es nicht.", warnt Rechtsanwalt Henning Lüdecke von der Kanzlei LF legal Rechtsanwälte. "Ob die im EU-Ausland erworbene Fahrerlaubnis in Deutschland anerkannt wird, hängt von ganz bestimmten Kriterien ab."

Diese Kriterien hat der Europäische Gerichtshof exakt definiert: Zunächst muss das sogenannte Wohnsitzerfordernis erfüllt sein. "Das bedeutet, dass man in dem Staat, in dem der Führerschein erworben wird, auch mindestens 185 Tage, rund ein halbes Jahr also, gewohnt haben muss. Dadurch soll ein schneller ,Führerschein-Tourismus' ausgeschlossen werden.", erklärt Rechtsanwalt Lüdecke. Hat der Betreffende in Deutschland eine Führerschein-Sperre, darf auch die Behörde im Ausland die Fahrerlaubnis erst ausstellen, wenn diese Sperre abgelaufen ist. Außerdem dürfen seit dem Erwerb des ausländischen Führerscheins keine Auffälligkeiten vorliegen, die Zweifel an der Fahreignung aufkommen lassen. "Gemeint ist z.B. eine Trunkenheitsfahrt oder Drogen am Steuer.", so der Jurist.

Sind all diese Kriterien erfüllt, darf mit dem ausländischen Führerschein auch in Deutschland gefahren werden. "Obwohl die Kriterien des Europäischen Gerichtshofs eindeutig sind, sind sie natürlich vielen Menschen nicht bekannt. So kommt es in der Praxis immer wieder zu Problemen oder Fehlvorstellungen.", schildert Rechtsanwalt Lüdecke. "Besonders wenn der Führerschein in Deutschland schon einmal entzogen wurde, stellen sich die Behörden oft quer und verweigern die Anerkennung des EU-Dokuments."

Bei Problemen mit der Anerkennung des ausländischen Führerscheins in Deutschland, sollten sich die Betroffenen rechtlichen Rat holen. Denn auch wenn die Rechtslage im Grunde genommen eindeutig ist, kommt es immer wieder zu juristischen Auseinandersetzungen.

Rechtlichen Rat finden Besitzer eines ausländischen Führerscheins hier

 

Kanzlei LF legal Lüdecke & Fritzsch Rechtsanwälte

Hinüberstraße 8

30175 Hannover

Tel: 0511 / 54 54 38 74

E-Mail: kanzlei@blitzerblog.de

www.blitzerblog.de