Heilmittel-Richtlinie für Zahnärzte tritt am 1. Juli 2017 in Kraft

Arzt & Anwalt gemeinsam in einer Partnerschaftsgesellschaft
26.06.201782 Mal gelesen
Die Heilmittel-Richtlinie für Zahnärzte (HeilM-RL-ZÄ) tritt am 1. Juli 2017 in Kraft. Damit werden Heilmittelverordnungen der vertragszahnärztlichen Versorgung erstmals in einer eigenen Richtlinie geregelt.

Heilmittelverordnungen können im zahnärztlichen Bereich dann notwendig sein, wenn es im Mund-, Kiefer oder Gesichtsbereich zu Heilungs- oder Funktionsstörungen kommt. Typische Beispiele sind etwa Physiotherapie bei Bewegungsstörungen oder neurologischen Erkrankungen mit Auswirkungen auf den Mund-, Kiefer oder Gesichtsbereich, manuelle Therapie bei Gelenkblockaden, Sprach- und Sprechtherapie bei Störungen nach einer zahnärztlichen OP oder manuelle Lymphdrainagen des Kopfes und Halses zur entstauenden Behandlung von Ödemen.

Die Richtlinie gliedert sich in einen allgemeinen Teil zu den grundlegenden Voraussetzungen zur Verordnung von Heilmitteln durch Zahnärzte und in den Heilmittelkatalog Zahnärzte. In dem Katalog werden die verordnungsfähigen Heilmittel den medizinischen Indikationen zugeordnet und das Ziel der Therapie beschrieben. Hierzu wurden verschiedene Indikationsgruppen gebildet, die die zahnmedizinisch relevanten Fälle abbilden, bei denen Heilmittelverordnungen vorgenommen werden können. Mit der Heilmittel-Richtlinie für Zahnärzte soll die Versorgung der Versicherten geregelt und der Nutzen, die Notwendigkeit sowie die Wirtschaftlichkeit neuer Heilmittel geprüft werden.

"Mit der Heilmittel-Richtlinie haben Zahnärzte nun eine verbindliche Rechtsgrundlage für die Verordnung von Heilmitteln. Zwar durften Zahnärzte auch schon vorher Heilmittel verordnen, jedoch war immer wieder unklar, welche Heilmittel im Einzelfall verordnet werden konnten. Diese Unklarheiten sollen durch die Richtlinie beseitigt werden", sagt Jörg Treppner, Steuerberater und zertifizierter Fachberater Gesundheitswesen bei der Kanzlei AJT.

Trotz der Richtlinie können im Einzelfall immer noch Fragen aufkommen, ob die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Heilmittel übernimmt, sodass kompetente Beratung sinnvoll ist.

 

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